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Ausnahmegenehmigung von dem Verbot der Güterbeförderung an Sonn- und Feiertagen

Beschreibung

An Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr dürfen Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern - einschließlich damit verbundener Leerfahrten - nicht geführt werden. 

Gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 7 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden Ausnahmegenehmigungen für die Durchführung von dringend notwendigen Transporten erteilen.

Es gibt Ausnahmegenehmigungen für ein ganzes Jahr sowie Einzelgenehmigungen für einen bestimmten Sonn- oder Feiertag.

Anhänger zu Sport- und Freizeitzwecken sind hinter Lastkraftwagen (bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht) befreit, sofern deren Bestimmung eindeutig ist (z. B. Wohnanhänger, Bootsanhänger).

Unterlagen

Die Beantragung ist ausschließlich per E-Mail möglich.
Das Antragsformular finden Sie unter der Rubrik "Downloads".
Bitte stellen Sie die Anträge mindestens 2 Wochen im Voraus.

Bei der Antragsstellung sind folgende Unterlagen einzureichen: 

  • Antrag
  • Dringlichkeitsbescheinigung

Kosten

Es werden folgende Gebühren erhoben: 

Einzelgenehmigung: 60,00 EUR
Jahresgenehmigung: 350,00 EUR

Zahlungsweise

Nach Erhalt der Genehmigung unter Angabe des Kassenzeichens, durch Überweisung auf ein Konto der Stadt Paderborn:

Sparkasse Paderborn-Detmold, Kontonummer 778, BLZ 476 501 30, IBAN: DE67 4765 0130 0000 0007 78
Volksbank Paderborn, Kontonummer 860 1900 000, BLZ 472 601 21, IBAN: DE37 4726 0121 8601 9000 00

Bearbeitungsdauer

I.d.R. bis zu einer Woche

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen