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Straßenbeleuchtung (Neubau und Ergänzung)

Beschreibung

Das Straßen- und Brückenbauamt ist für den Bau und Betrieb der Straßenbeleuchtung zuständig.
Die in diesem Zusammenhang anfallenden Arbeiten werden von dem Vertragsunternehmer der Stadt Paderborn, der Westfalen Weser Netz GmbH ausgeführt.

Wenn Sie uns einen Ausfall der Straßenbeleuchtung mitteilen möchten, dann nutzen Sie bitte unser Schadensformular unter "Onlinedienstleistung".

Rechtsgrundlagen

Baugesetzbuch
Straßen- und Wegegesetz NRW
DIN 5044 Straßenbeleuchtung

Kosten

Bei einer Instandsetzung entstehen keine Kosten.

Bei Neubaumaßnahmen werden die Anlieger nach § 127 des Baugesetzbuches mit 90% der Ist-Herstellungskosten zur Refinanzierung herangezogen.

Bei Erneuerung- bzw. Erweiterungsmaßnahmen werden die Anlieger nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Regel mit 55% der Ist-Herstellungskosten zur Refinanzierung herangezogen. Hier erhalten die Anlieger immer rechtzeitig vor Baubeginn eine entsprechende schriftliche Mitteilung des Fachamtes.

Onlinedienstleistung

Zuständige Kontaktpersonen

  • Herr Volmert
    • Tel: +49 5251 88-12604
    • E-Mail: ca.volmert@paderborn.de

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