Elterngeld
Beschreibung
Das Elterngeld ist eine Leistung der Kreisverwaltung Paderborn.
Für Geburten ab 2007 wird das bisherige Bundeserziehungsgeld durch das neue Elterngeld abgelöst.
Anspruch auf Elterngeld haben grundsätzlich Mütter und Väter, die
- ihr neugeborenes Kind selbst betreuen und erziehen,
- nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten,
- mit ihrem Kind in einem Haushalt leben und
- einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Die Antragsformulare finden Sie unter der Rubrik "Weiterführende Informationen" auf der Internetseite der Kreisverwaltung Paderborn.
Weiterführende Informationen
Zuständige Einrichtung
- Sonstige Organisationen - Kreisverwaltung Paderborn
- Kreisverwaltung Paderborn
- Aldegreverstraße 10 - 14
- 33102 Paderborn