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Schwerbehindertenausweis (Feststellung und Neuausstellung)

Beschreibung

Nach der Auflösung der Versorgungsämter in Nordrhein-Westfalen hat der Kreis Paderborn die Aufgaben des Schwerbehindertenrechts nach dem Sozialgesetzbuch IX übernommen.

Die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Paderborn können damit ihre Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderung bei der Kreisverwaltung Paderborn stellen.

In diesem Verfahren nach dem SGB IX wird der Grad der Behinderung (GdB) festgestellt. Bei einer festgestellten Behinderung können Betroffene bestimmte Leistungen und Hilfen erhalten, wie zum Beispiel Freifahrt (Busse und Bahn), Parkerleichterungen oder reduzierte Steuersätze (sogenannte Nachteilsausgleiche).

Weitere Informationen sowie die Ansprechpartner und Öffnungszeiten finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Paderborn unter der Rubrik "Weitere Informationen".

Schwerbehindertenausweis (Feststellung und Neuausstellung)

Die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Paderborn können damit ihre Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderung bei der Kreisverwaltung Paderborn stellen.

In diesem Verfahren nach dem SGB IX wird der Grad der Behinderung (GdB) festgestellt. Bei einer festgestellten Behinderung können Betroffene bestimmte Leistungen und Hilfen erhalten, wie zum Beispiel Freifahrt (Busse und Bahn), Parkerleichterungen oder reduzierte Steuersätze (sogenannte Nachteilsausgleiche).

Weitere Informationen sowie die Ansprechpartner und Öffnungszeiten finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Paderborn unter der Rubrik "Weitere Informationen".

Thematische Informationen der Kreisverwaltung zum Schwerbehindertenrecht Internetseite der Kreisverwaltung Paderborn Internetseite des Sozialamtes der Kreisverwaltung

Schwerbehinderung, Behindertenhilfe, Behindertenberatung, Beantragung, Antragstellung, Scheckkartenformat, Behindertenausweis, Behinderungsausweis https://mein-digiport.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/24640/show