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Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister beantragen

Beschreibung

Sie benötigen als nicht verheiratete Mutter einen Nachweis, inwieweit Sie allein sorgeberechtigt sind? Dann können wir Ihnen auf Antrag eine schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister ausstellen. 

Für die Onlinebeantragung nutzen Sie bitte unseren Antragsassistenten unter der Rubrik „Onlinedienstleistung“. 

Die Auskunft über die Alleinsorge aus dem Sorgeregister (früher Negativattest) bestätigt der Mutter, dass keine Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht für ihr Kind abgegeben wurde. Diese Bescheinigung ist beispielsweise bei der Schulanmeldung, der Beantragung eines Kinderausweises, Reisepasses oder Personalausweises oder auch bei einer Kontoeröffnung für das Kind vorzulegen.

Bitte entnehmen Sie Ihren Sachbearbeiter der folgenden Tabelle:

Name

Buchstabe   

Frau Kaufmann

A-K

Herr Jacobsmeyer  

L-Z

 

Voraussetzungen

  1. Der Wohnort der Mutter des Kindes ist Paderborn.
  2. Antragsberechtigt ist nur die Mutter.
  3. Das Kind muss zum Zeitpunkt der Antragstellung minderjährig sein.
  4. Die Eltern des Kindes sind oder waren nicht miteinander verheiratet.
  5. Die Eltern haben keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben.
  6. Es gibt keine Entscheidung des Familiengerichts zur elterlichen Sorge.

Fristen

Es gibt keine gesetzlich festgelegten Fristen. Wie alt die schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister sein darf, hängt von der Institution ab, die den Nachweis fordert.

Kosten

Die schriftliche Auskunft erfolgt kostenfrei.

Bearbeitungsdauer

Wenige Tage, wenn das Kind in Paderborn geboren ist. Andernfalls muss zunächst eine Auskunft beim Jugendamt des Geburtsortes eingeholt werden.

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