Mehrlingsgeld von der Landesregierung
Beschreibung
Eltern von Drillingen oder mehr gleichgeborenen Kindern, die zum Zeitpunkt der Geburt in Nordrhein-Westfalen gemeldet sind, kann so eine einmalige Hilfe in Höhe von 1.000 Euro pro Kind gewährt werden. Der Ministerpräsident übernimmt damit zugleich die Ehrenpatenschaft für die Mehrlingskinder.
Die Auszahlung erfolgt per Überweisung, nachdem das zuständige Meldeamt die Mehrlingsgeburt bei der Staatskanzlei angezeigt hat. Ein gesonderter Unterstützungsantrag durch die Eltern ist daher nicht notwendig. Die Staatskanzlei meldet sich nach Information über die Mehrlingsgeburt direkt bei den Erziehungsberechtigten, um die Ehrenpatenschaft des Ministerpräsidenten und das damit verbundene Begrüßungsgeld mitzuteilen.