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Fütterung von Wildvögeln

Beschreibung

Das Füttern von Wildvögeln ist verboten!

Das Füttern von Wasservögeln und auch das Füttern von Tauben ist nach der Paderborner Ortssatzung eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern in Höhe von 25 Euro geahndet wird.

Die Verschmutzung von Gewässern nach dem Wasserhaushaltsgesetz des Bundes ist sogar ein Straftatbestand.

Die negativen Auswirkungen mit verdreckten Seen und Naherholungsflächen sind nicht nur für den Menschen unangenehm. Nicht gefressene Futterreste ziehen auch Ratten und anderes Ungeziefer an.

Darüber hinaus kommt es bei viel zu großen Ansammlungen von Tieren auf kleinem Raum zu sozialem Stress mit Verletzungen und Krankheiten.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

Fütterung von Wildvögeln

Das Füttern von Wasservögeln und auch das Füttern von Tauben ist nach der Paderborner Ortssatzung eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern in Höhe von 25 Euro geahndet wird. Die Verschmutzung von Gewässern nach dem Wasserhaushaltsgesetz des Bundes ist sogar ein Straftatbestand. Die negativen Auswirkungen mit verdreckten Seen und Naherholungsflächen sind nicht nur für den Menschen unangenehm. Nicht gefressene Futterreste ziehen auch Ratten und anderes Ungeziefer an. Darüber hinaus kommt es bei viel zu großen Ansammlungen von Tieren auf kleinem Raum zu sozialem Stress mit Verletzungen und Krankheiten.

füttern, Wasservögel, Tauben, Enten, Schwäne, Bußgeld, freilebende, wildlebende, Stockenten, Bläßrallen, Verbot https://mein-digiport.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/26640/show
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