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Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen

Beschreibung

Der Elternbeitrag für den Besuch einer Kindertageseinrichtung wird anhand des Einkommens der Eltern des Kindes festgesetzt.

Rechtsgrundlagen

- §§ 7 Abs. 1, 8 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und der §§ 1, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen und des § 5 Abs. 2 des Kinderbildungsgesetzes jeweils in der z.Z. gültigen Fassung

- § 7 der Satzung der Stadt Paderborn über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen

- § 90 SGB VIII

Unterlagen

- „Verbindliche Erklärung zum Elternbeitrag" (wird von den jeweiligen Kindertageseinrichtungen ausgehändigt)
- Einkommensnachweise
 

Kosten

Die Beitragspflicht besteht grundsätzlich für das gesamte Kindergartenjahr, welches unabhängig von Ferien- und Schließzeiten am 01.08. eines Jahres beginnt und am 31.07. des Folgejahres endet.

Für ein Kind in den letzten zwei Kindergartenjahren vor der Einschulung sind keine Elternbeiträge mehr zu entrichten.

"Geschwisterkinderregelung":
Ab 01.08.2014 wird der Elternbeitrag nur für ein Kind erhoben. Nehmen mehrere Kinder von Beitragspflichtigen gleichzeitig auf dem Gebiet der Stadt Paderborn

- eine Kindertageseinrichtung im Sinne der Satzung (siehe unter "Weitere Informationen"), oder

- ein von der Stadt gefördertes Angebot der Offenen Ganztagsschule an öffentlichen Schulen oder öffentlichen Bekenntnisschulen in Trägerschaft der Stadt Paderborn wahr, oder

- ein von der Stadt gefördertes Angebot der Kindertagespflege im Sinne der Satzung der Stadt Paderborn über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung im Rahmen von Kindertagespflege wahr,

so wird bei gleicher Höhe der Elternbeiträge nur ein Beitrag erhoben. Ergeben sich für die Betreuung der jeweiligen Kinder unterschiedlich hohe Beträge, so ist der höhere Beitrag zu zahlen.

Die Elternbeiträge sind ab Betreuungsbeginn monatlich im Voraus bis zum 15. eines jeden Monats zu zahlen (Dauerauftrag oder Einzugsermächtigung).


 

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen