Essensgeld für Kindertageseinrichtungen
Beschreibung
Städtische Kindertageseinrichtungen:
Eltern können nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zwischen verschiedenen Betreuungszeiten wählen:
25 Stunden, 35 Stunden und 45 Stunden. Diese Zeiten sind nicht frei wählbar, sondern an festgelegte Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen gebunden.
Mit der Buchung einer 45-stündigen Betreuung pro Woche ist grundsätzlich die Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen verbunden.
Kosten
Für die städtischen Kindertageseinrichtungen wird ab 01.08.2026 eine monatliche Verpflegungspauschale von 80,00 € festgesetzt. Diese gilt unabhängig vom Elterneinkommen und dem Alter des Kindes.
Die Beiträge sind monatlich zum 15. des Monats zahlbar (Dauerauftrag oder Einzugsermächtigung).
Zuständige Einrichtung
- Jugendamt - Verwaltungsabteilung
- Stadtverwaltung Paderborn
- Am Hoppenhof 33
- 33104 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Telefonisches Service Center (TSC)
- Tel: +49 5251 88-0
- E-Mail: tscmail@paderborn.de