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Essensgeld für Kindertageseinrichtungen

Beschreibung

Städtische Kindertageseinrichtungen:

Eltern können nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zwischen verschiedenen Betreuungszeiten wählen:
25 Stunden, 35 Stunden und 45 Stunden. Diese Zeiten sind nicht frei wählbar, sondern an festgelegte Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen gebunden.

Mit der Buchung einer 45-stündigen Betreuung pro Woche ist grundsätzlich die Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen verbunden.

Kosten

Für die städtischen Kindertageseinrichtungen wird ab 01.08.2026 eine monatliche Verpflegungspauschale von 80,00 € festgesetzt. Diese gilt unabhängig vom Elterneinkommen und dem Alter des Kindes.

Die Beiträge sind monatlich zum 15. des Monats zahlbar (Dauerauftrag oder Einzugsermächtigung).

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen