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Essensgeld für Kindertageseinrichtungen

Beschreibung

Städtische Kindertageseinrichtungen:

Eltern können nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zwischen verschiedenen Betreuungszeiten wählen:
25 Stunden, 35 Stunden und 45 Stunden. Diese Zeiten sind nicht frei wählbar, sondern an festgelegte Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen gebunden.

Mit der Buchung einer 45-stündigen Betreuung pro Woche ist grundsätzlich die Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen verbunden.

Das Essensgeld wird anhand des Einkommens der Eltern des Kindes festgesetzt. Die aktuellen Essenspreise finden Sie im Bereich "Kosten".

Ändert sich der Elternbeitrag aufgrund veränderter Einkommensverhältnisse, so wird ab dem Monat, ab dem erstmalig der erhöhte bzw. reduzierte Elternbeitrag verlangt wird, der Essenspreis ebenfalls angepasst (dies betrifft auch eine rückwirkende Änderung). 

Kosten

Für die städtischen Kindertageseinrichtungen werden ab 01.08.2024 folgende Essenspreise pro Monat festgesetzt:

Einkommensstufe

monatl. Essensgeld

 

Über 2 Jahre

Unter 2 Jahre

 

   

bis 25.000 €

30,00 €

15,00 €

bis 40.000 €

40,00 €

20,00 €

bis 50.000 €

50,00 €

25,00 €

bis 60.000 €

60,00 €

30,00 €

bis 70.000 €

70,00 €

35,00 €

bis 80.000 €

80,00 €

40,00 €

bis 90.000 €

90,00 €

45,00 €

bis 100.000 €

100,00 €

50,00 €

bis 125.000 €

110,00 €

55,00 €

über 125.000 €

120,00 €

60,00 €

 

Die Beiträge sind monatlich zum 15. des Monats zahlbar (Dauerauftrag oder Einzugsermächtigung).

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen