Digitales Serviceportal Paderborn

Trusty

BIS: Suche und Detail

Essensgeld für Kindertageseinrichtungen

Beschreibung

Städtische Kindertageseinrichtungen:

Eltern können nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zwischen verschiedenen Betreuungszeiten wählen:
25 Stunden, 35 Stunden und 45 Stunden. Diese Zeiten sind nicht frei wählbar, sondern an festgelegte Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen gebunden.

Mit der Buchung einer 45-stündigen Betreuung pro Woche ist grundsätzlich die Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen verbunden.

Das Essensgeld wird anhand des Einkommens der Eltern des Kindes festgesetzt. Die aktuellen Essenspreise finden Sie im Bereich "Kosten".

Ändert sich der Elternbeitrag aufgrund veränderter Einkommensverhältnisse, so wird ab dem Monat, ab dem erstmalig der erhöhte bzw. reduzierte Elternbeitrag verlangt wird, der Essenspreis ebenfalls angepasst (dies betrifft auch eine rückwirkende Änderung). 

Kosten

Für die städtischen Kindertageseinrichtungen werden folgende Essenspreise pro Monat festgesetzt:

Einkommensstufen

                      Monatliches Essensgeld

Kind über 2 Jahre

Kind unter 2 Jahre

bis     15.000,00 EUR jährlich

28,00 EUR

14,00 EUR

bis     25.000,00 EUR jährlich

33,00 EUR

16,50 EUR

bis     40.000,00 EUR jährlich

37,00 EUR

18,50 EUR

bis     50.000,00 EUR jährlich

42,00 EUR

21,00 EUR

bis     60.000,00 EUR jährlich

49,00 EUR

24,50 EUR

bis     75.000,00 EUR jährlich

56,00 EUR

28,00 EUR

über   75.000,00 EUR jährlich

62,00 EUR

31,00 EUR

 

Die Beiträge sind monatlich zum 15. des Monats zahlbar (Dauerauftrag oder Einzugsermächtigung).

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

Essensgeld für Kindertageseinrichtungen

Städtische Kindertageseinrichtungen:

Eltern können nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zwischen verschiedenen Betreuungszeiten wählen:
25 Stunden, 35 Stunden und 45 Stunden. Diese Zeiten sind nicht frei wählbar, sondern an festgelegte Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen gebunden. Mit der Buchung einer 45-stündigen Betreuung pro Woche ist grundsätzlich die Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen verbunden.

Das Essensgeld wird anhand des Einkommens der Eltern des Kindes festgesetzt. Die aktuellen Essenspreise finden Sie im Bereich "Kosten".

Ändert sich der Elternbeitrag aufgrund veränderter Einkommensverhältnisse, so wird ab dem Monat, ab dem erstmalig der erhöhte bzw. reduzierte Elternbeitrag verlangt wird, der Essenspreis ebenfalls angepasst (dies betrifft auch eine rückwirkende Änderung). 

Für die städtischen Kindertageseinrichtungen werden folgende Essenspreise pro Monat festgesetzt:

Einkommensstufen                       Monatliches Essensgeld
Kind über 2 Jahre Kind unter 2 Jahre
bis     15.000,00 EUR jährlich 28,00 EUR 14,00 EUR
bis     25.000,00 EUR jährlich 33,00 EUR 16,50 EUR
bis     40.000,00 EUR jährlich 37,00 EUR 18,50 EUR
bis     50.000,00 EUR jährlich 42,00 EUR 21,00 EUR
bis     60.000,00 EUR jährlich 49,00 EUR 24,50 EUR
bis     75.000,00 EUR jährlich 56,00 EUR 28,00 EUR
über   75.000,00 EUR jährlich 62,00 EUR 31,00 EUR
  Die Beiträge sind monatlich zum 15. des Monats zahlbar (Dauerauftrag oder Einzugsermächtigung).

Elternbeiträge, Verpflegungspauschale, KiTa, Kitabeiträge, Kitabeitrag https://mein-digiport.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/26787/show
Jugendamt - Verwaltungsabteilung
Am Hoppenhof 33 33104 Paderborn

Telefonisches Service Center (TSC)

1.15

+49 5251 88-0
tscmail@paderborn.de