Essensgeld für offene Ganztagsschulen
Beschreibung
Die Teilnahme am Mittagessen ist für alle Kinder der OGS verpflichtend.
Die Beiträge für das Essensgeld werden monatlich (auch in den Ferien) sozial gestaffelt erhoben.
Kosten
Die Beiträge für das Essensgeld werden wie folgt festgesetzt:
Einkommensstufen | Beitrag jährlich/monatlich |
bis 25.000,00 EUR jährlich | 594,00 EUR/49,50 EUR |
bis 40.000,00 EUR jährlich | 633,60 EUR/52,80 EUR |
bis 50.000,00 EUR jährlich | 748,80 EUR/62,40 EUR |
bis 60.000,00 EUR jährlich | 806,40 EUR/67,20 EUR |
bis 75.000,00 EUR jährlich | 936,00 EUR/78,00 EUR |
über 75.000,00 EUR jährlich | 998,40 EUR/83,20EUR |
Die Beiträge sind monatlich zum 15. des Monats zahlbar (Dauerauftrag oder Einzugsermächtigung).
Zuständige Einrichtung
- Jugendamt - Verwaltungsabteilung
- Stadtverwaltung Paderborn
- Am Hoppenhof 33
- 33104 Paderborn