Aus- und Umbettungen
Beschreibung
Die Ruhe der Toten soll nicht gestört werden.
Umbettungen sind grundsätzlich eine Ausnahme und werden nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von der Friedhofsverwaltung durchgeführt.
Dazu ist ein formloser Antrag auf Umbettung zu stellen, in dem der Grund für die Umbettung hinreichend erklärt werden muss.
Rechtsgrundlagen
Satzung für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Paderborn
Kosten
Über die Gebühren informiert Sie die Friedhofsverwaltung.
(Grundlage: Gebührenordnung)
Zuständige Einrichtung
- Amt für Umweltschutz und Grünflächen
- Stadtverwaltung Paderborn
- Am Hoppenhof 33
- 33104 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Frau Herzog
- Tel: +49 5251 88-12381
- E-Mail: c.herzog@paderborn.de
- Frau Steffen
- Tel: +49 5251 88-16761
- E-Mail: m.steffen@paderborn.de