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Aus- und Umbettungen

Beschreibung

Die Ruhe der Toten soll nicht gestört werden.
Umbettungen sind grundsätzlich eine Ausnahme und werden nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von der Friedhofsverwaltung durchgeführt.
Dazu ist ein formloser Antrag auf Umbettung zu stellen, in dem der Grund für die Umbettung hinreichend erklärt werden muss.

Rechtsgrundlagen

Satzung für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Paderborn

Kosten

Über die Gebühren informiert Sie die Friedhofsverwaltung.
(Grundlage: Gebührenordnung)

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen