Bestattungen und Grabarten
Beschreibung
Es wird zwischen Sargbestattung und Urnenbestattung unterschieden.
Für die jeweilige Bestattung gibt es entsprechende Wahl- und Reihengräber.
Zu den weiteren Bestattungsmöglichkeiten gehören Friedgarten und Gemeinschaftsgrabstätten.
Nach Ablauf der Nutzungszeit kann ein Wiedererwerb (für die Dauer von 30 Jahren) oder eine Verlängerung des Nutzungsrechtes erfolgen.
Sie können diesen Antrag bis spätestens 3 Monate vor Ablauf des Nutzungsrechtes stellen.
Rechtsgrundlagen
Satzung für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Paderborn
Unterlagen
Im Bestattungsfall muss
- eine Sterbeurkunde,
- eine Anmeldung zur Bestattung mit Unterschrift des Kostenträgers und ggf.
- eine Erklärung zur Übernahme des Nutzungsrechts für die Grabstätte von den Angehörigen bzw. des Bestatters eingereicht werden.
Kosten
Durch einen Gebührenbescheid werden die Leistungen der Friedhofsverwaltung abgerechnet.
Über die Gebühren informiert Sie gerne die Friedhofsverwaltung.
(Grundlage: Gebührenordnung)
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- - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- - Kostenpflichtig
Onlinedienstleistung
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Zuständige Einrichtung
- Amt für Umweltschutz und Grünflächen
- Stadtverwaltung Paderborn
- Am Hoppenhof 33
- 33104 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Frau Herzog
- Tel: +49 5251 88-12381
- E-Mail: c.herzog@paderborn.de
- Frau Steffen
- Tel: +49 5251 88-16761
- E-Mail: m.steffen@paderborn.de