Grabpflege, Grabgestaltung, Grabmale
Beschreibung
Die Grabpflege ist in der Friedhofssatzung geregelt. Hierbei gilt es, besondere Gestaltungsrichtlinien für Grabstätten in Sonderfeldern zu beachten, wobei die jeweiligen Friedhofsmeister Auskunft geben und Sie auf Anfrage dazu beraten.
Das Aufstellen von Grabmalen muss vorher bei der Friedhofsverwaltung beantragt werden. Hierfür fallen entsprechende Gebühren an. Erfolgt das Aufstellen ohne Genehmigung, wird dies mit einem Bußgeld geahndet.
Einmal jährlich werden sämtliche Grabmale auf Standsicherheit überprüft.
Bei losen Grabmalen werden die Angehörigen informiert, dass sie in einer bestimmten Frist die Grabmale fachmännisch wieder befestigen lassen müssen.
Rechtsgrundlagen
Satzung für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Paderborn
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- - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- - Kostenpflichtig
Onlinedienstleistung
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Zuständige Einrichtung
- Amt für Umweltschutz und Grünflächen
- Stadtverwaltung Paderborn
- Am Hoppenhof 33
- 33104 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Frau Herzog
- Tel: +49 5251 88-12381
- E-Mail: c.herzog@paderborn.de
- Frau Steffen
- Tel: +49 5251 88-16761
- E-Mail: m.steffen@paderborn.de