Jugendhilfe im Strafverfahren
Beschreibung
Die Jugendhilfe im Strafverfahren unterstützt Jugendliche von 14–18 Jahren und Heranwachsende von 18–21 Jahren, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind. Auch Eltern können sich beraten lassen.
Sie informiert über das Strafverfahren, Gerichtsverhandlungen und mögliche Folgen und unterstützt dabei, Probleme zu bewältigen. Im Verfahren beurteilt sie die persönliche Situation und Entwicklung der betroffenen Person und gibt dem Gericht Empfehlungen.
Wichtig: Die Jugendgerichtshilfe ist weder Polizei noch Anwalt oder Richter, sondern vermittelt zwischen Jugendlichen, Eltern, Gericht und Staatsanwaltschaft.
Die Betreuung kann vor, während und nach dem Strafverfahren sowie während einer Haft und bei der Wiedereingliederung erfolgen.
Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Jugenamtes unter der Rubrik "Weiterführende Informationen".
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich telefonisch an die unter der Rubrik "Weiterführende Informationen" genannten Ansprechpartner*innen oder füllen das Kontakformular aus.
Weiterführende Informationen
Zuständige Einrichtung
- Jugendamt
- Stadtverwaltung Paderborn
- Am Hoppenhof 33
- 33104 Paderborn