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Antrag auf Befreiung der Maulkorb- und Leinenpflicht gemäß dem Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW)

Beschreibung

Außerhalb eines befriedeten Besitztums sowie in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern sind gefährliche Hunde an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen. Dies gilt nicht innerhalb besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche. Gefährlichen Hunden ist ein das Beißen verhindernder Maulkorb oder eine in der Wirkung gleichstehende Vorrichtung anzulegen.

Die zuständige Behörde kann für gefährliche Hunde im Sinne des § 3 Abs. 2 auf Antrag eine Befreiung von der Verpflichtung nach Absatz 2 Satz 1 und Satz 3 erteilen, wenn die Halterin oder der Halter nachweist, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist.

Rechtsgrundlagen

§ 5 LHundG NRW Abs. 3 Satz 1

Unterlagen

Die Beantragung ist schriftlich oder online möglich. Bitte nutzen Sie hierzu unseren Antragsassistenten unter „Onlinedienstleistung“.

Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • formloser Antrag (bei schriftlicher Antragstellung)
  • Nachweis einer Verhaltensprüfung durch eine für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörde

Kosten

Die Gebühr beträgt 25,00 EUR

Die Zahlung kann erfolgen:

- durch Überweisung auf ein Konto der Stadt Paderborn (nach Erhalt der Genehmigung)

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  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
  • - Kostenpflichtig
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  • - Kostenpflichtig

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Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

  • Herr Westhoff
    • Tel: +49 5251 88-120327
    • E-Mail: mario.westhoff@paderborn.de
Antrag auf Befreiung der Maulkorb- und Leinenpflicht gemäß dem Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW)

Außerhalb eines befriedeten Besitztums sowie in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern sind gefährliche Hunde an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen. Dies gilt nicht innerhalb besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche. Gefährlichen Hunden ist ein das Beißen verhindernder Maulkorb oder eine in der Wirkung gleichstehende Vorrichtung anzulegen. Die zuständige Behörde kann für gefährliche Hunde im Sinne des § 3 Abs. 2 auf Antrag eine Befreiung von der Verpflichtung nach Absatz 2 Satz 1 und Satz 3 erteilen, wenn die Halterin oder der Halter nachweist, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist.

Die Beantragung ist schriftlich oder online möglich. Bitte nutzen Sie hierzu unseren Antragsassistenten unter „Onlinedienstleistung“. Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • formloser Antrag (bei schriftlicher Antragstellung)
  • Nachweis einer Verhaltensprüfung durch eine für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörde

Die Gebühr beträgt 25,00 EUR Die Zahlung kann erfolgen: - durch Überweisung auf ein Konto der Stadt Paderborn (nach Erhalt der Genehmigung)

Hunde An-/ Ab- und Ummeldung, Haltung eines Hundes bestimmter Rassen (§10 LHundG NRW), Haltung eines gefährlichen Hundes (§3 LHundG NRW) https://mein-digiport.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/417480/show
Amt für öffentliche Ordnung - Allgemeine Gefahrenabwehr
Am Abdinghof 11 33098 Paderborn

Herr

Westhoff

A1.25

+49 5251 88-120327
mario.westhoff@paderborn.de