Löschung von im Grundbuch für die Stadt Paderborn eingetragenen Besetzungsrechten oder Hypotheken
Beschreibung
Erteilung der Löschungsbewilligung
Rechtsgrundlagen
Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen, Richtlinien über die Förderung des Wohnungsbaues durch die Stadt Paderborn, Bestimmungen über die Wohnungsfürsorge für Bedienstete der Stadt Paderborn
Unterlagen
Sofern weitere Unterlagen benötigt werden, erfolgt kurzfristig nach Antragstellung hierzu eine Information.
Kosten
Die Gebühr für die Löschungsbewilligung beträgt gemäß Tarif-Nr. 11a der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Paderborn 22,50 EUR. Bei mehreren Objekten sind die Gebühren je Löschungsbewilligung fällig. Zahlung per Rechnung
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- - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- - Kostenpflichtig
Onlinedienstleistung
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Zuständige Einrichtung
- Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen - Wohnungswesen
- Stadtverwaltung Paderborn
- Bahnhofstraße 28/30 (ehem. Finanzamt)
- 33102 Paderborn