Adoptionsvermittlung
Beschreibung
Die Adoptionsvermittlungsstelle informiert, berät und unterstützt Personen, die ein Kind adoptieren möchten oder die sich mit dem Gedanken tragen, ein Kind zur Adoption frei zu geben.
Eine Adoption ist für viele Paare die einzige Möglichkeit, eine Familie zu gründen. Im Mittelpunkt der Adoptionsvermittlung steht immer das Wohl des Kindes. Es geht nicht darum, das passende Kind für Eltern zu finden, sondern darum, ein Kind in eine geeignete Familie zu vermitteln. Um herauszufinden, ob Sie die passende Familie für ein Kind sind, möchten wir Sie zunächst kennenlernen. In mehreren Gesprächen wollen wir etwas über Sie und Ihre Lebenssituation erfahren und über Ihre Motivation, Eltern eines Adoptivkindes werden zu wollen. Zugleich informieren wir Sie über die unterschiedlichen Formen der Adoption, über die Vermittlungspraxis, das Adoptionsverfahren und vieles mehr. Das gesamte Bewerberfahren kann mehrere Monate dauern und schließt mit einem Wochenend-Seminar ab.
Rechtsgrundlagen
BGB § 1741 ff Adoptionsvermittlungsgesetz – AdVermiG
Voraussetzungen
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
- Ihre Ehe sollte schon längere Zeit bestehen und stabil und tragfähig sein.
- Erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse müssen vorgelegt werden.
- Wir erwarten eine medizinische Stellungnahme zu Ihrer Gesundheit.
- Der Altersabstand zum Kind sollte einem natürlichen Eltern-Kind-Verhältnis entsprechen. Dieser sollte bei Aufnahme des Säuglings oder Kleinkindes nicht mehr als 40 Jahre betragen.
- Die Bedürfnisse des Kindes nach elterlicher Zuwendung müssen mit der Berufstätigkeit abgestimmt werden.
- Die finanzielle Situation Ihrer Familie sollte gesichert sein.
Unterlagen
- Ihre Geburtsurkunde
- falls Sie verheiratet sind: Ihre Heiratsurkunde
- falls Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben: Ihre Lebenspartnerschafts- Urkunde
- Nachweise über Ihr Einkommen und Ihr Vermögen
- ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
- medizinische Stellungnahme
Bearbeitungsdauer
Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger
Hinweise und Besonderheiten
Wartezeiten
Mehrjährige Wartezeiten sind nicht auszuschließen. Adoptivbewerber haben keinen Rechtsanspruch auf Vermittlung eines Kindes.
Das Adoptionsverfahren
Grundsätzlich können Sie ein Kind nach dessen Geburt aufnehmen. Bis zum Abschluss des Adoptionsverfahrens müssen jedoch bestimmte gesetzliche Bedingungen erfüllt sein.
Weitere Informationen zu den gesetzlichen Bestimmungen finden Sie unter der Rubrik "Weitere Informationen"
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- - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
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Weiterführende Informationen
Zuständige Einrichtung
- Jugendamt
- Stadtverwaltung Paderborn
- Am Hoppenhof 33
- 33104 Paderborn