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Die kommunale Rechnungsprüfung zählt zu den Pflichtaufgaben des Rates einer Gemeinde. Sie obliegt zunächst dem Rechnungsprüfungsausschuss, der mit der inneren Prüfung der Verwaltung das Rechnungsprüfungsamt beauftragt. Es ist dem Rat unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber verantwortlich.

Im Wesentlichen hat das Rechnungsprüfungsamt folgende Aufgaben, die sich unter anderem aus der Rechnungsprüfungsordnung ergeben:
- Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt
- Kassenprüfungen
- Korruptionsprävention
- Beratung der Verwaltung
- Prüfung von Auftragsvergaben und -abwicklungen.

Weitere Prüfungsaufträge können dem Amt vom Rat, vom Rechnungsprüfungsausschuss und vom Bürgermeister innerhalb seines Amtsbereiches erteilt werden.

Daneben ist das Rechnungsprüfungsamt Vorprüfstelle für den Landesrechnungshof bei staatlichen Aufgaben, die die Stadt für das Land ausführt.

Anschrift

  • Stadtverwaltung Paderborn
  • Bahnhofstraße 28/30 (ehem. Finanzamt)
  • 33102 Paderborn

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