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Abmeldung einer Wohnung (Haupt- oder Nebenwohnung)
Beschreibung
Eine Wohnung ist abzumelden bei Wegzug ins Ausland oder Aufgabe einer Nebenwohnung (Hauptwohnung wird alleinige Wohnung).
Frist: 2 Wochen nach Auszug
Bei Wegzug ins Ausland kann die Abmeldung bereits eine Woche zuvor erfolgen.
Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes.
Nebenwohnungen können auch schriftlich abgemeldet werden. Siehe unter „Downloads“.
Rechtsgrundlagen
§ 17 und 21 Bundesmeldegesetz (BMG)
Unterlagen
Unterlagen bei persönlicher Vorsprache:
- Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis zur Anschriftenänderung/ID-Karte oder Reisepass)
- Bei Auslandsabmeldungen: Anschrift im Ausland
Unterlagen bei Abmeldung durch eine bevollmächtigte Person:
- Vollmacht
- unterschriebenes Abmeldeformular (Vor- und Nachname)
- Ihre Ausweisdokumente zur Adressänderung
- Ausweisdokument der bevollmächtigten Person
Auslandsabmeldungen können generell auch per Post oder E-Mail erledigt werden, falls die Person sich schon im Ausland befindet. Frühestens 1 Woche vorher. Wichtig: Mitteilung muss unterschrieben sein.
Diese Aufzählungen erheben keinen Anspruch auf Vollzähligkeit, weil wir nicht alle denkbaren Fälle abbilden können. Noch Fragen?
Gern unter 05251/88-11188 oder einwohneramt@paderborn.de
Kosten
Die Abmeldung ist gebührenfrei.
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Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtung
Einwohner- und Standesamt - Einwohneramt
Stadtverwaltung Paderborn
Marienplatz 2a
33098 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
Tel: +49 5251 88-11188
E-Mail: einwohneramt@paderborn.de
Tel: +49 5251 88-11188
E-Mail: einwohneramt@paderborn.de
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E-Mail: einwohneramt@paderborn.de