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Abmeldung einer Wohnung (Haupt- oder Nebenwohnung)

Beschreibung

Eine Abmeldung einer Nebenwohnung ist bei der Meldebehörde der Nebenwohnung oder der Hauptwohnung vorzunehmen. Sie können die Abmeldung vorzugsweise direkt unter der Rubrik "Onlinedienstleistung - Abmeldung Nebenwohnung/Abmeldung Ausland" an das Einwohneramt weiterleiten. Die Abmeldebestätigung erhalten Sie im Anschluss daran per E-Mail.

Abmeldung der Nebenwohnung: (Bsp.: Hauptwohnung wird alleinige Wohnung)

  • sollte innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug vorgenommen werden.

Abmeldung der Hauptwohnung: (Bsp.: Wegzug ins Ausland)

  • kann bereits eine Woche vor dem Auszug vorgenommen werden.

Rechtsgrundlagen

§ 17 und 21 Bundesmeldegesetz (BMG)

Unterlagen

Unterlagen bei persönlicher Vorsprache:

  • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis zur Anschriftenänderung/ID-Karte oder Reisepass)
  • Bei Auslandsabmeldungen: Anschrift im Ausland

Unterlagen bei Abmeldung durch eine bevollmächtigte Person:

  • Vollmacht
  • unterschriebenes Abmeldeformular (Vor- und Nachname)
  • Ihre Ausweisdokumente zur Adressänderung
  • Ausweisdokument der bevollmächtigten Person

Auslandsabmeldungen können generell auch per Post oder E-Mail erledigt werden, falls die Person sich schon im Ausland befindet. Frühestens jedoch eine Woche vor dem gewünschten Abmledetermin.

Wichtig: Die Mitteilung muss unterschrieben und ein Scan oder Foto des Personalausweises oder Reisepasses des/der Betroffenen Person beigefügt sein.

Diese Aufzählungen erheben keinen Anspruch auf Vollzähligkeit, da wir nicht alle denkbaren Fälle abbilden können.
Noch Fragen? Melden Sie sich gern unter 05251/88-11188 oder einwohneramt@paderborn.de

Kosten

Die Abmeldung ist gebührenfrei.

 

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen