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Abmeldung einer Wohnung (Haupt- oder Nebenwohnung)

Beschreibung

Eine Wohnung ist abzumelden bei Wegzug ins Ausland oder Aufgabe einer Nebenwohnung (Hauptwohnung wird alleinige Wohnung).

Frist: 2 Wochen nach Auszug

Bei Wegzug ins Ausland kann die Abmeldung bereits eine Woche zuvor erfolgen.

Die Abmeldung einer Nebenwohnung können Sie bei der Meldebehörde der Nebenwohnung oder der Hauptwohnung vornehmen.

Nebenwohnungen können auch schriftlich abgemeldet werden. Siehe unter „Downloads“ oder unter "Onlinedienstleitungen - Abmeldung Nebenwohnung". 

Die Abmeldung kann erst nach Auszug vorgenommen werden. 

Rechtsgrundlagen

§ 17 und 21 Bundesmeldegesetz (BMG)

Unterlagen

Unterlagen bei persönlicher Vorsprache:

  • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis zur Anschriftenänderung/ID-Karte oder Reisepass)
  • Bei Auslandsabmeldungen: Anschrift im Ausland

Unterlagen bei Abmeldung durch eine bevollmächtigte Person:

  • Vollmacht
  • unterschriebenes Abmeldeformular (Vor- und Nachname)
  • Ihre Ausweisdokumente zur Adressänderung
  • Ausweisdokument der bevollmächtigten Person

Auslandsabmeldungen können generell auch per Post oder E-Mail erledigt werden, falls die Person sich schon im Ausland befindet. Frühestens 1 Woche vorher. Wichtig: Mitteilung muss unterschrieben sein.

Wichtig: Die Mitteilung muss unterschrieben und ein Scan oder Foto des Personalausweises oder Reisepasses des/der Betroffenen beigefügt sein.

Diese Aufzählungen erheben keinen Anspruch auf Vollzähligkeit, weil wir nicht alle denkbaren Fälle abbilden können. Noch Fragen?
Gern unter 05251/88-11188 oder einwohneramt@paderborn.de

Kosten

Die Abmeldung ist gebührenfrei.

 

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Zuständige Kontaktpersonen