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Tanzveranstaltungen gewerblicher Art
Beschreibung
Tanzveranstaltungen gewerblicher Art sind nach der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Paderborn beim Amt für Finanzen, Abteilung Steuern, anzumelden.
Wenn Sie eine Tanzveranstaltung anmelden möchten, können Sie das Online Formular unter der Rubrik "Onlinedienstleistung" nutzen.
Bei Fragen können Sie sich gerne an den unter der Rubrik "Zuständige Kontaktpersonen" genannten Ansprechpartner wenden.
Um diese Onlinedienstleistung nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Anmeldung ServicekontoOnlinedienstleistung
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Weitere Informationen
Zuständige Einrichtung
Amt für Finanzen - Abteilung Steuern
Stadtverwaltung Paderborn
Bielefelder Straße 3
33104 Paderborn