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Kinderreisepass
Beschreibung
Aktuell: Der Fotoautomat im Eingangsbereich Am Marienplatz ist aufgrund der Corona Pandemie bis auf weiteres geschlossen.
Der Kinderreisepass kann nur persönlich bei der Meldebehörde der Haupt- oder alleinigen Wohnung beantragt werden. Dabei muss zumindest ein gesetzlicher Vertreter (Vater oder Mutter / ggf. Vormund) persönlich und in Begleitung des Kindes im Einwohneramt anwesend sein und die unterschriebene „Erklärung zum Sorgerecht“ vorlegen (siehe „Downloads“). Auf Wunsch schicken wir Ihnen das Formular auch gerne zu.
Besteht eine Vormundschaft, benötigen wir die Bestallungsurkunde des zuständigen Amtsgerichts.
Ab dem 1. Januar 2021 können Kinderreisepässe nur noch mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten ausgestellt werden. Sie können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden, allerdings immer nur für 1 Jahr.
Bisher ausgestellte/verlängerte Kinderreisepässe bleiben bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig.
Rechtsgrundlagen
§§ 1, 5 Paßgesetz (PaßG)
Unterlagen
- die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde
- ein aktuelles Passfoto
- gültiges Ausweisdokument des/der anwesenden Sorgeberechtigten
- die Erklärung zum Sorgerecht
Verlängerung / Aktualisierung:
Eine Verlängerung des Kinderreisepasses bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ist nur möglich, wenn der alte Pass noch nicht abgelaufen ist. Dazu ist der Kinderreisepass selbstverständlich mitzubringen.
Diese Aufzählungen erheben keinen Anspruch auf Vollzähligkeit, weil wir nicht alle denkbaren Fälle abbilden können. Noch Fragen?
Gern unter 05251/88-11188 oder einwohneramt@paderborn.de
Kosten
- 13,00 EUR für die Ausstellung
- 6,00 EUR für die Verlängerung/Änderung des Kinderreisepasses
Ausnahme: Die Änderung aufgrund eines Wohnortwechsels ist gebührenfrei.
Zahlungsweise
Die Gebühr ist bei Antragsstellung in bar oder per Kartenzahlung zu entrichten.
Bearbeitungsdauer
sofortige Ausstellung
Hinweise und Besonderheiten
Kinderreisepass verloren / Kinderreisepass wiedergefunden
Meldungen über Verlust, Diebstahl und Wiederauffindung von Kindereisepässen können nur persönlich durch den/die Sorgeberechtigten vorgenommen werden.
Dienstleistung jetzt online nutzen!
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtung
Einwohner- und Standesamt - Einwohneramt
Stadtverwaltung Paderborn
Marienplatz 2a
33098 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
Tel: +49 5251 88-11188
E-Mail: einwohneramt@paderborn.de
Tel: +49 5251 88-11188
E-Mail: einwohneramt@paderborn.de
Tel: +49 5251 88-11188
E-Mail: einwohneramt@paderborn.de