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Ausnahmegenehmigung (Beschallung öffentlicher Flächen)
Beschreibung
Auf öffentlichen Verkehrsflächen sowie auf öffentlichen Anlagen ist der Gebrauch von Tonerzeugungs- und Tonwiedergabegeräten (Musikdarbietungen, Lautsprecheransagen, etc.) verboten, wenn andere hierdurch belästigt werden können.
Unter bestimmten Voraussetzungen können beim Ordnungsamt Ausnahmen von dieser Regelung beantragt werden.
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Zuständige Einrichtung
Amt für öffentliche Ordnung - Allgemeine Gefahrenabwehr
Stadtverwaltung Paderborn
Am Abdinghof 11
33098 Paderborn
E-Mail: gefahrenabwehr@paderborn.de