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Mittagsverpflegung in weiterführenden Schulen (Anmeldung)
Beschreibung
Die Stadt Paderborn ist als Schulträger für die Mittagsverpflegung an den städtischen Schulen (Gymnasien, Realschulen, Hauptschulen, Gesamtschulen und Förderschulen) zuständig .
Allgemeine Informationen zur Anmeldung und zum Ablauf der Mittagsverpflegung erhalten sie unter "Weitere Informationen".
Das Anmeldeformular mit dem notwendigen SEPA-Lastschriftmandat ist dort ebenfalls hinterlegt.
Ebenfalls sind an dieser Stelle Informationen zu den angebotenen Menüs und den dazugehörigen Preisen ersichtlich.
Sollten Sie Fragen zu der beschriebenen Verfahrensweise haben, stehen Ihnen die Ansprechpartner unter der Rubrik "Zuständige Kontaktpersonen" gerne zur Verfügung.
Fristen
Bestellfristen: Mit der Bestellung wird sichergestellt, dass an den ausgewählten Tagen ein Mittagessen für Ihr Kind bereitgehalten wird. Die Bestellung ist bis 15.00 Uhr des Vortages vorzunehmen und kann nur einmal in dieser Frist geändert bzw. storniert werden. Bei Krankheit Ihres Kindes oder Abwesenheit durch schulische Veranstaltungen (Klassenfahrten, Praktikum usw.) besteht die Möglichkeit, das Essen zu stornieren. Für die Klasse 5 der Gesamtschule Heinz-Nixdorf und die Klassen 5-7 von der Gesamtschule Friedrich-Spee müssen die Stornierungen dem Sekretariat bis 8.30 Uhr des Krankheitstages telefonisch gemeldet werden. Sie können die Stornierung bis 9.00 Uhr selbstverständlich auch selbst über das Internet vornehmen. Das Essengeld wird dann dem Essenkonto Ihres Kindes wieder gutgeschrieben.
Kosten
Die Preise für die Menüs entsprechen den reinen Caterer-Preisen.
Zahlungsart:
Anmelde- und Bezahlsystem:
Die Essenbeträge werden im Wege des Lastschriftverfahrens von Ihrem Konto abgebucht.
Für das Lastschriftverfahren ist von Ihnen ein SEPA-Lastschriftmandat auszustellen.
Die Anmeldung und die Einzugsermächtigung reichen Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben persönlich oder per Post im Schulsekretariat ein.
Die erstmalige Abbuchung des Anfangsbetrages erfolgt ca. 1 Woche vor der ersten Teilnahme am Mittagessen.
An den folgenden monatlichen Abbuchungsterminen werden immer die Essen des Vormonats von Ihrem Konto abgebucht. Mit der entsprechenden Abbuchung ist der Anfangsbetrag wieder erreicht.
Beispiel: Ausgangsbetrag: 50,00 €. Sollte das Essengeldkonto am Abbuchungstermin noch ein Guthaben in Höhe von 15,00 € ausweisen, würde ein Betrag von 35,00 € abgebucht.
Das Lastschriftverfahren bietet die Gewähr, dass von Ihrem Konto nur der tatsächlich für den gewünschten Essenverzehr zu zahlende Betrag abgebucht wird. Dieses Verfahren stellt eine verlässliche, unkomplizierte, individuelle und bedarfsgerechte Lösung dar.
Stellen Sie bitte sicher, dass Ihr Konto über eine ausreichende Deckung zu den jeweiligen Abbuchungsterminen verfügt. Anfallende Rücklastschriftgebühren sind vom Kontoinhaber zu tragen und belasten das Essengeldkonto negativ. Eine Teilnahme am Mittagessen kann dann nicht erfolgen.
Um diese Onlinedienstleistung nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Anmeldung ServicekontoOnlinedienstleistung
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Weitere Informationen
Zuständige Einrichtung
Schulverwaltungs- und Sportamt - Allgemeine Schulverwaltung
Stadtverwaltung Paderborn
Am Hoppenhof 33
33104 Paderborn