Suche ...
Ehegattennachzug
Beschreibung
Wichtige Information: Eine persönliche Vorsprache im Ausländeramt der Stadt Paderborn ist ab sofort nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Es besteht die Möglichkeit zum Ehegattennachzug. Auch anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) haben einen Anspruch auf Ehegattennachzug. Zum Ehegattennachzug kann eine Aufenthaltserlaubnis auch zur Herstellung und Wahrung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft erteilt werden.
Rechtsgrundlagen
§ 27 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Weitere Informationen
Zuständige Einrichtung
Amt für öffentliche Ordnung - Ausländerabteilung
Stadtverwaltung Paderborn
Am Hoppenhof 33
33104 Paderborn