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Verpflichtungserklärung
Beschreibung
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Paderborn haben und Verwandte oder Bekannte aus dem visumspflichtigen Ausland zu Besuch einladen möchten, können Sie bei uns eine Verpflichtungserklärung nach § 68 des Aufenthaltsgesetzes abgeben. Mit dieser Erklärung verpflichten Sie sich, für alle evtl. anfallenden Kosten Ihrer Besucher während des Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland aufzukommen.
Sie übernehmen damit eine große finanzielle Verantwortung, denn die Verpflichtungserklärung gilt bis zur Beendigung des Aufenthalts der in ihr genannten ausländischen Personen. Sie gilt auch für den Zeitraum eines illegalen Aufenthalts.
Es entspricht dem Sinn einer Verpflichtungserklärung, dass die Kosten für die Dauer des Aufenthalts und die Kosten der Ausreise abgedeckt werden sollen. Ein Widerruf der Verpflichtungserklärung ist nicht möglich.
Detaillierte Informationen finden Sie unter „Downloads“ in der Datei „Informationsblatt zur Verpflichtungserklärung".
Zur Beantragung der Verpflichtungserklärung benötigen wir die Daten der einzuladenden Person(en). Den Fragebogen zur Verpflichtungserklärung finden Sie unter der Rubrik "Downloads".
Rechtsgrundlagen
§ 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Unterlagen
- gültiges Ausweisdokument (bei Ausländern ggf. mit Aufenthaltstitel)
- Fragebogen zur Verpflichtungserklärung (siehe "Downloads")
- Arbeitnehmer: aktuelle Verdienstbescheinigungen der letzten 3 Monate + Dezemberabrechnung des Vorjahres (Jahreseinkommen) oder
- Selbstständige: Steuerberater muss das Nettoeinkommen der letzten 3 Monate mittels Vordruck (siehe "Downloads") nachweisen
Diese Aufzählungen erheben keinen Anspruch auf Vollzähligkeit, weil wir nicht alle denkbaren Fälle abbilden können.
Noch Fragen? Gern unter 05251/88-11188 oder einwohneramt@paderborn.de
Kosten
Die Gebühr für eine Verpflichtungserklärung beträgt 29,00 EUR.
Zahlungsart
Die Gebühr ist bei der Antragsstellung in bar oder per Kartenzahlung zu entrichten.
Bearbeitungsdauer
Die Verpflichtungserklärung wird sofort ausgefertigt.
Hinweise und Besonderheiten
Wenn Sie erst seit kurzer Zeit bei einem neuen Arbeitgeber beschäftigt sind, muss eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorgelegt werden, dass Sie nach Beendigung der Probezeit in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen werden.
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Downloads
Zuständige Einrichtung
Einwohner- und Standesamt - Einwohneramt - Fundwesen, Verpflichtungserklärungen
Stadtverwaltung Paderborn
Marienplatz 2a
33098 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
Tel: +49 5251 88-11188
E-Mail: einwohneramt@paderborn.de