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Bewirtung mit alkoholischen Getränken
Beschreibung
Werden alkoholische Getränke bei einer Veranstaltung angeboten, ist in der Regel eine Gestattung gemäß des Gaststättengesetzes NW erforderlich.
Bei Fragen zu der Beantragung sowie zu weiteren Regelungen, die ebenfalls zu beachten sind, erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpartner (siehe unter "Zuständige Kontaktpersonen").
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Zuständige Einrichtung
Amt für öffentliche Ordnung - Gewerbeangelegenheiten
Stadtverwaltung Paderborn
Marienplatz 11a
33098 Paderborn