Beantragung und Ausgabe des „Euro- WC-Schlüssels“ für Behindertentoiletten
Beschreibung
Mit dem Euro-WC-Schlüssel erhalten Sie Zugang zu fast alle Autobahn-Raststätten- und Bahnhofstoiletten sowie öffentliche Toiletten in Fußgängerzonen oder öffentlichen Einrichtungen vieler Städte in Deutschland, Österreich der Schweiz und in weiteren europäischen Ländern.
Anspruch auf einen Euro-WC-Schlüssel haben Menschen mit Behinderung, wenn sie im Schwerbehindertenausweis folgende Eintragungen haben:
- Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 70 und das Merkzeichen G oder
2. eines der Merkzeihen aG, B, H oder Bl
Außerdem können folgende Menschen den Euroschlüssel beantragen, unabhängig vom Grad der Behinderung:
- Schwer / außergewöhnlich Gehbehinderte,
- Rollstuhlfahrerende,
- Stomatragende,
- blinde Menschen,
- schwerbehinderte Menschen, die hilfsbedürftig sind und gegebenenfalls eine Hilfsperson brauchen,
- An Multipler Sklerose Erkrankte,
- An Morbus Crohn Erkrankte,
- An Colitis ulcerosa Erkrankte und
- Menschen mit chronischer Blasen- /Darmerkrankung
Die Beantragung ist formlos per E-Mail oder per Post möglich.
Unterlagen
- Schwerbehindertenausweis
- Betroffene ohne Schwerbehindertenausweis können alternativ die Kopie eines Arztberichts oder eine ärztliche Bescheinigung als Nachweis vorlegen.
Kosten
Für den Euro-WC-Schlüssel wird eine Pfandgebühr von 23,00 EUR erhoben.
Zahlungsweise
Durch Überweisung auf ein Konto der Stadt Paderborn.
Bearbeitungsdauer
ca. 14 Tage
Weiterführende Informationen
Zuständige Einrichtung
- Sozialamt -Behindertenkoordination & Fachstelle behinderter Menschen im Beruf
- Stadtverwaltung Paderborn
- Am Hoppenhof 33
- 33104 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Frau Meier
- Tel: +49 5251 88-119978
- E-Mail: s.meier@paderborn.de