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Ausnahmegenehmigung zum Parken und Halten

Beschreibung

Ausnahmegenehmigungen fürs Parken können für besondere individuelle Zwecke beantragt werden.

Ausnahmen
- von den Park- und Halteverboten
- von der Parkraumbewirtschaftung
- zum Befahren der Fußgängerzone außerhalb der Anlieferzeiten
   z.B. bei Bau- und Umbaumaßnahmen

Anlieferzeiten sind:
Mo - Fr: 20:00 - 10:30 Uhr morgens
Sa:  06:00 - 10:30 morgens
So:  kein Lieferverkehr

 

Rechtsgrundlagen

Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Ziff. 11 StVO

Unterlagen

Die Beantragung ist persönlich oder online möglich. Für die Onlinebeantragung nutzen Sie bitte unseren Antragsassistenten unter der Rubrik „Onlinedienstleistung“.

Kosten

Im Regelfall wird eine Gebühr zwischen 22,50 EUR und 120,00 EUR pro Genehmigung erhoben.

Zahlungsweise

Die Zahlung kann erfolgen:
- nach Erhalt der Genehmigung, durch Überweisung auf ein Konto der Stadt Paderborn:
Sparkasse Paderborn-Detmold, Kontonummer 778, BLZ 476 501 30, IBAN: DE67 4765 0130 0000 0007 78
Volksbank Paderborn, Kontonummer 860 1900 000, BLZ 472 601 21, IBAN: DE37 4726 0121 8601 9000 00

Bearbeitungsdauer

14 Tage

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

  • Frau Jakobi
    • Tel: +49 5251 88-111172
    • E-Mail: m.jakobi@paderborn.de