Ausnahmegenehmigung zum Parken und Halten
Beschreibung
Ausnahmegenehmigungen fürs Parken können für besondere individuelle Zwecke beantragt werden.
Ausnahmen
- von den Park- und Halteverboten
- von der Parkraumbewirtschaftung
- zum Befahren der Fußgängerzone außerhalb der Anlieferzeiten
z.B. bei Bau- und Umbaumaßnahmen
Anlieferzeiten sind:
Mo - Fr: 20:00 - 10:30 Uhr morgens
Sa: 06:00 - 10:30 morgens
So: kein Lieferverkehr
Rechtsgrundlagen
Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Ziff. 11 StVO
Unterlagen
Die Beantragung ist ausschließlich online möglich. Für die Beantragung nutzen Sie bitte unseren Antragsassistenten unter der Rubrik „Onlinedienstleistung“.
Kosten
Im Regelfall wird eine Gebühr zwischen 22,50 EUR und 120,00 EUR pro Genehmigung erhoben.
Zahlungsweise
Die Zahlung kann erfolgen:
- nach Erhalt der Genehmigung, durch Überweisung auf ein Konto der Stadt Paderborn:
Sparkasse Paderborn-Detmold, Kontonummer 778, BLZ 476 501 30, IBAN: DE67 4765 0130 0000 0007 78
Volksbank Paderborn, Kontonummer 860 1900 000, BLZ 472 601 21, IBAN: DE37 4726 0121 8601 9000 00
Bearbeitungsdauer
14 Tage
Icon Legende
- - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- - Kostenpflichtig
Onlinedienstleistung
Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Zuständige Einrichtung
- Amt für öffentliche Ordnung - Verkehrssicherung
- Stadtverwaltung Paderborn
- Bahnhofstraße 28/30 (ehem. Finanzamt)
- 33102 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Verkehrssicherung - Parkausweise
- Tel: +49 5251 88-11345
- E-Mail: ausnahmegenehmigung@paderborn.de