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Erlaubnisse für Prozessionen, kirchl. Veranstaltungen, Brauchtumsveranstaltungen
Beschreibung
Wenn Sie für eine
- ortsübliche Prozession,
- ortsübliche kirchliche Veranstaltung oder
- kleinere ortsübliche Brauchtumsveranstaltung (z. B. Martinsumzug)
die öffentliche Verkehrsfläche in Anspruch nehmen möchten, ist dies beim Ordnungsamt anzuzeigen.
Rechtsgrundlagen
Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Unterlagen
- Anzeigeformular (siehe unter "Downloads")
Fristen
Bitte teilen Sie uns dies 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung mit.
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Anmeldung ServicekontoOnlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtung
Amt für öffentliche Ordnung - Verkehrssicherung
Stadtverwaltung Paderborn
Am Abdinghof 11
33098 Paderborn