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Sondernutzung (Stellschilder, Tische u. Sitzgelegenheiten, Warenauslagen)
Beschreibung
Für die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus benötigen Sie eine Erlaubnis.
Rechtsgrundlagen
Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Paderborn
Den Satzungstext mit Tarifen finden Sie unter der Rubrik "Weitere Informationen".
Unterlagen
Bitte stellen Sie den Antrag 14 Tage vor dem gewünschten Nutzungszeitraum. Nutzen Sie dazu bitte unseren Antragsassistenten unter der Rubrik „Onlinedienstleistung“.
Geltungsdauer
Die Sondernutzungserlaubnis wird zeitlich begrenzt – maximal auf den Zeitraum von einem Kalenderjahr – und auf Widerruf erteilt. Folgeanträge sind rechtzeitig vor dem gewünschten Nutzungsbeginn erneut schriftlich zu beantragen.
Kosten
Die Genehmigung ist gebührenpflichtig. Die Höhe variiert je nach Art der Sondernutzung. Im Einzelfall können Sie sich gerne bei dem Ihrem Ansprechpartner informieren (siehe unter der Rubrik "Zuständige Kontaktpersonen").
Um diese Onlinedienstleistung nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Anmeldung ServicekontoOnlinedienstleistung
Um diese Onlinedienstleistung nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Weitere Informationen
Zuständige Einrichtung
Amt für öffentliche Ordnung - Verkehrssicherung
Stadtverwaltung Paderborn
Am Abdinghof 11
33098 Paderborn