Digitales Serviceportal Paderborn

BIS: Suche und Detail

Bauantragsformulare

Beschreibung

Zahlreiche Bauantragsformulare finden Sie im assistentengestützten Verfahren unter der Rubrik "Onlinedienstleistung".

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: bauinfo@paderborn.de

 

Digitales Bauantragsverfahren mit ElanComfort

Die Stadt Paderborn bietet ab sofort die Möglichkeit, Bauanträge und weitere baurechtliche Anträge vollständig digital über die Antragsplattform Prosoz ELAN.comfort einzureichen. Damit können Bauanträge medienbruchfrei, transparent und effizient online bearbeitet werden.

Mit der Einführung von ELAN.comfort setzt die Stadt Paderborn einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung der Verwaltung. Bauherrinnen und Bauherren, Planerinnen und Planer sowie alle am Genehmigungsverfahren beteiligten Stellen arbeiten dabei gemeinsam in einem geschützten digitalen Arbeitsraum. Dies ermöglicht eine schnellere Kommunikation, verkürzt Bearbeitungszeiten und schafft mehr Transparenz im gesamten Verfahren.

ELAN.comfort dient als zentrale Kommunikationsplattform für alle Beteiligten. Unterlagen können digital eingereicht, Stellungnahmen unkompliziert angefordert und Bescheide sowie weitere Schriftstücke direkt über das System bereitgestellt werden. Ziel ist es, Bauantragsverfahren effizienter und bürgerfreundlicher zu gestalten.

 

Anmeldung und Authentifizierung

Für die Nutzung von ELAN.comfort ist eine Authentifizierung erforderlich. Diese erfolgt entweder über ein MeinUnternehmensKonto (MUK) auf Basis eines ELSTER-Organisationszertifikats oder über die BundID mit elektronischer Identität. Ein entsprechender Zugang ist Voraussetzung für die digitale Antragstellung.

 

Folgende Anträge können derzeit digital eingereicht werden:

  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren – Antrag (§ 64 BauO NRW)
  • Baugenehmigungsverfahren für große Sonderbauten – Antrag (§ 65 BauO NRW)
  • Vorbescheid gemäß § 77 BauO NRW
  • Isolierter Antrag auf Abweichung, Ausnahme oder Befreiung gemäß § 69 BauO NRW
  • Antrag auf Genehmigung einer Grundstücksteilung
  • Genehmigungsfreistellung gem. §63 BauO NRW 2018

 

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen