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Personalausweis
Beschreibung
Aktuell: Der Fotoautomat im Eingangsbereich Am Marienplatz ist aufgrund der Corona Pandemie bis auf weiteres geschlossen.
Bitte beachten Sie:
Ab dem 16. Lebensjahr besteht für jeden deutschen Staatsangehörigen Ausweispflicht, die nur durch den Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses erfüllt werden kann.
Der Personalausweis kann nur persönlich bei der Meldebehörde der Haupt- oder alleinigen Wohnung beantragt werden.
Ausnahmsweise gilt dies auch am Nebenwohnsitz, wenn ein gewichtiger Grund dargelegt wird und eine Ermächtigung durch den Hauptwohnsitz erteilt wird.
Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall eine erhöhte Gebühr zu entrichten ist.
Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift, die digital erfasst wird, notwendig. Über die Abnahme von Fingerabdrücken können Sie selbst entscheiden.
Grundsätzlich kann man ab dem 16. Lebensjahr einen Personalausweis selbst beantragen.
Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit von Personalausweisen 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre.
Bevor Sie die Online-Funktion des Personalausweises nutzen können, muss die vorläufige 5-stellige PIN durch eine 6-stellige PIN Ihrer Wahl ersetzt werden. Dies können Sie bei der Abholung des Ausweises (erstmalig gebührenfrei) oder am PC mithilfe eines geeigneten Lesegeräts vornehmen.
Wenn Sie kurzfristig einen Personalausweis benötigen, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis. Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Personalausweises beträgt 3 Monate, eine Verlängerung ist nicht zulässig. Der vorläufige Ausweis wird Ihnen sofort ausgestellt.
Rechtsgrundlagen
Verschiedene im Personalausweisgesetz
Unterlagen
Unterlagen
- die Geburtsurkunde bei der ersten Beantragung eines Ausweisdokumentes
- den alten Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass (auch wenn diese Dokumente ungültig sind)
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
Bei der Antragsstellung von einer Person unter 16 Jahren muss zumindest ein gesetzlicher Vertreter (Vater oder Mutter / ggf. Vormund) persönlich und in Begleitung des Kindes im Einwohneramt anwesend sein und die unterschriebene „Erklärung zum Sorgerecht“ vorlegen (siehe „Downloads“). Auf Wunsch schicken wir Ihnen das Formular auch gerne zu.
Diese Aufzählungen erheben keinen Anspruch auf Vollzähligkeit, weil wir nicht alle denkbaren Fälle abbilden können. Noch Fragen?
Gern unter 05251/88-11188 oder einwohneramt@paderborn.de
Kosten
Personalausweis
- Personen ab 24 Jahre: 37,00 EUR
- Personen unter 24 Jahre: 22,80 EUR
Vorläufiger Personalausweis
- 10,00 EUR
Bei Antragstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeit oder örtlicher Unzuständigkeit: zusätzlich 13,00 EUR
Bei Unzuständigkeit auf Veranlassung einer Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat: zusätzlich 30,00 EUR
Die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion und die Änderung der PIN sind gebührenfrei
Gebührenbefreiung bzw. Gebührenermäßigung: Die Ausstellung und Änderung von Ausweisdokumenten ist nur dann gebührenfrei bzw. -ermäßigt, wenn nachgewiesen wird, dass neben dem Bezug von Sozialleistungen (Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) weitere Gründe vorliegen, die eine Bedürftigkeit begründen. Das können besondere Aufwendungen aufgrund von Pflegebedürftigkeit oder Krankheit sein. Zudem darf kein anderes gültiges Ausweisdokument vorhanden sein.
Bearbeitungsdauer
Personalausweis abholen
Nach der Produktion wird Ihnen ein Brief von der Bundesdruckerei mit der vorläufigen 5-stelligen PIN, der PUK (Personal Unblocking Key) und dem Sperrkennwort übersandt.
Zur Nutzung der Online-Funktion muss die vorläufige 5-stellige PIN durch eine 6-stellige PIN Ihrer Wahl ersetzt werden. Die PIN können Sie im Rahmen der Abholung des Ausweises bei uns im Einwohneramt, aber auch später in den für den Online-Ausweis geeigneten Apps setzen. Näheres dazu erfahren Sie unter www.personalausweisportal.de.
Den Erhalt des Briefes müssen Sie bei uns bei Abholung quittieren. Hier können Sie auch erstmalig die PIN setzen.
Ungefähr 2 Tage nach Zustellung des Briefes können Sie den Personalausweis abholen.
Die Abholung ist nur im Einwohneramt am Marienplatz möglich.
Dabei müssen Sie unbedingt Ihr altes Ausweisdokument vorlegen, das Sie auf Wunsch entwertet zurückerhalten.
Hinweise und Besonderheiten
Personalausweis ändern
Die Änderung des Wohnortes ist gebührenfrei.
Personalausweis verloren/Personalausweis wiedergefunden
Verlust, Diebstahl und Wiederauffindung von Ausweisdokumenten müssen uns wegen möglichen Missbrauchs so schnell wie möglich persönlich, während der Corona-Pandemie auch schriftlich per Post oder E-Mail mit Angabe aller Personalien, seit wann und unter welchen Umständen verloren, gestohlen oder gefunden im Einwohneramt angezeigt werden, bei Minderjährigen durch den/die Sorgeberechtigten.
Die Sperrung der Online-Ausweisfunktion erfolgt im Rahmen der Verlustmeldung vom Einwohneramt oder von Ihrer Seite telefonisch über die Sperrhotline der Bundesdruckerei in Berlin.
Die telefonische Sperrhotline ist unter der Rufnummer 116 116 gebührenfrei, an 7 Tagen die Woche, rund um die Uhr, erreichbar.
Die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion erfolgt auf Ihren Antrag.
Dienstleistung jetzt online nutzen!
Onlinedienstleistung
Downloads
Weitere Informationen
Vollmacht zur Abholung von Ausweisdokumenten (zum Vorbefüllen und Ausdrucken)
Antrag zur Befreiung von der Ausweispflicht (zum Vorbefüllen und Ausdrucken)
Zuständige Einrichtung
Einwohner- und Standesamt - Einwohneramt
Stadtverwaltung Paderborn
Marienplatz 2a
33098 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
Tel: +49 5251 88-11188
E-Mail: einwohneramt@paderborn.de
Tel: +49 5251 88-11188
E-Mail: einwohneramt@paderborn.de
Tel: +49 5251 88-11188
E-Mail: einwohneramt@paderborn.de