Personenstandsurkunden aus dem Archiv
Beschreibung
Personenstandsurkunden verbleiben im Standesamt der Stadt Paderborn und werden nach Ablauf der Fortführungsfristen, die für Sterbeurkunden 30 Jahre, Heiratsurkunden 80 Jahre und Geburtsurkunden 110 Jahre betragen, an das Stadt- und Kreisarchiv abgegeben, wo (beglaubigte) Kopien angefordert werden können. Aufzeichnungen über Geburten, Heiraten und Sterbefälle vor 1874 finden sich in den jeweils zuständigen Kirchen- und Landesarchiven.
Rechtsgrundlagen
Archivgesetz Nordrhein-Westfalen vom 16. 3. 2010
Gebührensatzung des Stadt- und Kreisarchivs vom 2. 11. 2016
Gebührentarif des Stadt- und Kreisarchivs vom 2. 11. 2016
Unterlagen
Nachweis des berechtigten Interesses, z.B. bei Erbenermittlern durch Beifügung einer Kopie der Bestallungsurkunde
Fristen
Es gelten die Fortführungsfristen des Standesamtes. Sterbeurkunden werden nach 30 Jahren, Heiratsurkunden nach 80 Jahren und Geburten nach 110 Jahren an das Stadt- und Kreisarchiv abgegeben.
Kosten
15 Euro pro angefangen 15 Minuten Recherche + 0,50 Euro pro DINA4-Seite Kopie
Zahlungsart:
Bei Abholung bar oder bei Zusendung gegen Rechnung
Bearbeitungsdauer
Je nach Arbeitsanfall bis zu 1-2 Wochen
Hinweise und Besonderheiten
Bitte beachten Sie, dass die Personenstandsregister bei denen die Fortführungsfristen noch nicht abgelaufen sind im Standesamt aufbewahrt werden und dort angefordert werden müssen.
Icon Legende
- - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- - Kostenpflichtig
Onlinedienstleistung
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Zuständige Einrichtung
- Stadt- und Kreisarchiv
- Technisches Rathaus
- Pontanusstraße 55
- 33102 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Herr Eberhardt Stv. Amtsleitung
- Tel: +49 5251 88-11598
- E-Mail: j.eberhardt@paderborn.de