Digitales Serviceportal Paderborn

BIS: Suche und Detail

Personenstandsurkunden aus dem Archiv

Beschreibung

Personenstandsurkunden verbleiben im Standesamt der Stadt Paderborn und werden nach Ablauf der Fortführungsfristen, die für Sterbeurkunden 30 Jahre, Heiratsurkunden 80 Jahre und Geburtsurkunden 110 Jahre betragen, an das Stadt- und Kreisarchiv abgegeben, wo (beglaubigte) Kopien angefordert werden können. Aufzeichnungen über Geburten, Heiraten und Sterbefälle vor 1874 finden sich in den jeweils zuständigen Kirchen- und Landesarchiven.

Rechtsgrundlagen

Archivgesetz Nordrhein-Westfalen vom 16. 3. 2010
Gebührensatzung des Stadt- und Kreisarchivs vom 2. 11. 2016
Gebührentarif des Stadt- und Kreisarchivs vom 2. 11. 2016

Unterlagen

Nachweis des berechtigten Interesses, z.B. bei Erbenermittlern durch Beifügung einer Kopie der Bestallungsurkunde

Fristen

Es gelten die Fortführungsfristen des Standesamtes. Sterbeurkunden werden nach 30 Jahren, Heiratsurkunden nach 80 Jahren und Geburten nach 110 Jahren an das Stadt- und Kreisarchiv abgegeben.

Kosten

15 Euro pro angefangen 15 Minuten Recherche + 0,50 Euro pro DINA4-Seite Kopie

Zahlungsart:

Bei Abholung bar oder bei Zusendung gegen Rechnung

Bearbeitungsdauer

Je nach Arbeitsanfall bis zu 1-2 Wochen

Hinweise und Besonderheiten

Bitte beachten Sie, dass die Personenstandsregister bei denen die Fortführungsfristen noch nicht abgelaufen sind im Standesamt aufbewahrt werden und dort angefordert werden müssen.

Sprung zur Icon Legende. 47 Personenstandsurkunden aus dem Archiv

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
  • - Kostenpflichtig
Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Onlinedienstleistung

Sprung zur Icon Legende.

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

Verwandte Dienstleistungen