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Ausländerrechtliche Beratungskommission (ABK)

Beschreibung

Seit dem Jahr 2023 besteht für Ausländerinnen und Ausländer, die hinsichtlich ihres Aufenthaltsstatus einen Härtefall geltend machen möchten, die Möglichkeit, sich an die neu geschaffene Ausländerrechtliche Beratungskommission (ABK) der Stadt Paderborn zu wenden. Diese entscheidet, mittels einer Vorabprüfung, ob sie sich mit einem Antrag befasst. Die ABK wird ausschließlich im Rahmen der Selbstbefassung tätig, ein Rechtsanspruch auf Annahme des Antrags besteht nicht. Sofern die Kommission vom Vorliegen eines Härtefalls ausgeht, beantragt die Ausländerbehörde der Stadt Paderborn bei der Härtefallkommission des Landes NRW ein Ersuchen zum Zwecke der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 23a AufenthG.

Die Ausländerrechtliche Beratungskommission ist paritätisch besetzt. Ihr gehören Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Paderborn sowie der freien Wohlfahrt an.

Bitte richten Sie ihren formlosen Antrag schriftlich (per Post oder E-Mail) an die:

Geschäftsstelle der Ausländerrechtlichen Beratungskommission der Stadt Paderborn
Fachdienst für Integration und Migration MiCado (Caritasverband Paderborn).
Riemekestr. 86
33102 Paderborn.

abk@caritas-pb.de

Der Antrag kann von dem bzw. der Betroffenen selber oder auch von jeder dritten Person oder Institution gestellt werden.

Voraussetzungen für die Antagstellung sind:

  • Die antragstellenden Personen sind in der Stadt Paderborn wohnhaft und gemeldet.
  • Es liegt eine vollziehbare Ausreisepflicht vor.
  • Ein vorrangiger Aufenthaltstitel nach dem AufenthG ist ausgeschlossen.
  • Die Gründe für das Vorliegen eines Härtefalls werden schlüssig dargelegt.

Zwingend erforderlich ist, dass der Ausländerrechtlichen Beratungskommission gegenüber wahrheitsgemäße Angaben gemacht werden. Eine bewusste Täuschung der Ausländerrechtlichen Beratungskommission führt im Regelfall zur Nichtbefassung mit dem vorliegenden Antrag.

Der Antrag sollte folgende informationen beinhalten:

Grunddaten der betroffenen Person/en:

  • Familienname
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Staatsangehörigkeit
  • Familienstand
  • Anschrift
  • ggf. Religionszugehörigkeit

Asyl- und ausländerrechtlich relevante Daten in Tabellenform:

  • Einreisedatum in das Bundesgebiet
  • ggf. Asylantragstellung
  • aufenthaltsrechtlicher Werdegang
  • derzeitiger aufenthaltsrechtlicher Status
  • verwaltungsrechtliche Entscheidungen (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Verwaltungsgericht, Ausländerbehörde)
  • ggf. Erläuterung der Umstände eines langjährigen Asylverfahrens
  • Angaben zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes aktuell und in der Vergangenheit
  • Darstellung der Bemühungen um Lebensunterhaltssicherung, auch wenn diese nicht erfolgreich waren
  • Angaben zur eigenen Vor- und Ausbildung und beruflichen Situation und ggf. der betroffenen Familienangehörigen z.B. schulische Situation der Kinder
  • Angaben über Straftaten und ergangene Ausweisungsverfügungen

Darstellung des Begehrens und der Härtegründe:

  • Was möchte die antragstellenden Personen erreichen?
    • Duldung
    • Aufenthalt für einen bestimmten Zweck
    • Dauerhafter Aufenthalt
  • Ergeben sich die Härtegründe aus der individuellen Situation imn Bundesgebiet, aus der Person heraus?
  • Liegt die Härte in den Folgen im Heimatland bei einer möglichen Rückkehr begründet?

Zielstaatsbezogene Gründe sind im Regelfall ausführlich durch das BAMF und ggf. das Verwaltungsgericht geprüft worden. Insofern sollte der Antrag vor allem auf individuelle Härten, beispielsweise Erkrankungen, familiäre Probleme, sowie auf besondere Integrationsperspektiven und Integrationsleistungen verweisen. Hierzu gehören z.B. soziales Engagement, aktive Zugehörigkeit zu Vereinen, Kirchengemeinden, gute berufliche Perspektiven, ggf. Lebenssituation der Kinder, schulische Leistungen etc.

Unterlagen

Folgende Unterlagen sind für die Antragstellung erforderlich:

  • Einverständniserklärung der betroffenden Person (Ehepartner/in, volljährige Kinder) zum Vorbringen des Falles vor der Ausländerrechtlichen Beratungskommission Paderborn und ggf. zur Weitergabe an die Härtefallkommission des Lanndes NRW.
  • Schweigepflichtentbindung für die zuständigen Behörden gegenüber der Ausländerrechtlichen Beratungskommission.
  • ärztliche Atteste und Gutachten
  • Erklärungen von der vollständigen Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht aller behandelnder Ärztinnen und Ärzte.
  • Schulzeugnisse, Arbeitsverträge, Einkommensbescheinigungen und Bewerbungsnachweise.
  • Nachweise über ehrenamtliches und oder sonstiges gesellschaftliches Engagement.