Asylbewerberinnen & Asylbewerber / Aufenthaltsgestattung
Beschreibung
Wichtige Information: Eine persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde der Stadt Paderborn ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen Sachbearbeitung ist ausschließlich über das Online-Kontaktformular unter der Rubrik „Onlinedienstleistung“ möglich.
Personen, die in Deutschland Asyl beantragen, erhalten eine sog. Aufenthaltsgestattung. Diese wird erteilt, um den Aufenthalt während des laufenden Asylverfahrens zu regeln. Mit der Aufenthaltsgestattung dürfen Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Deutschland bleiben, bis über ihren Asylantrag entschieden wurde.
Bei der Ausländerbehörde der Stadt Paderborn ist das Asylbüro für alle Belange von Ausländerinnen und Ausländern, die sich im Asylverfahren befinden, zuständig. Hierzu zählen auch die Verlängerungen von Aufenthaltsgestattungen und die Erteilung von Arbeitserlaubnissen.
Fragen und sonstige Anliegen können Sie ausschließlich über das Online-Kontaktformular unter der Rubrik „Onlinedienstleistung“ an uns richten. Bitte halten Sie dazu ein Bild Ihres Passes oder, sofern bereits vorhanden, Ihres Aufenthaltstitels bereit, da eine Kontaktaufnahme sonst nicht möglich ist.
Die Zuständigkeiten können Sie der folgenden Übersicht entnehmen. Die Zuständigkeit richtet sich nach den Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens.
Familienname | Ansprechpartner |
A - G | Fr. Popp |
H - P | Fr. Bense |
Q - Z | Fr. Kösters |
Icon Legende
- - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- - Kostenpflichtig
Onlinedienstleistung
Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Zuständige Einrichtung
- Amt für öffentliche Ordnung - Ausländerabteilung
- Ausländerbehörde der Stadt Paderborn
- Am Hoppenhof 33
- 33104 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Telefonisches Service Center (TSC)
- Tel: +49 5251 88-0
- E-Mail: tscmail@paderborn.de