Anmeldung einer Wohnung bei Zuzug aus dem EU-Ausland
Beschreibung
Bei Zuzug nach Paderborn sind Sie grundsätzlich verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen persönlich anzumelden.
Staatsangehörige der EU, die erstmals nach Deutschland zuziehen, können wegen der Prüfung ihrer Identitätsdokumente nur im Einwohneramt Bahnhofstraße angemeldet werden.
Hierzu müssen Sie persönlich vorstellig werden.
Rechtsgrundlagen
§ 17 und 21 Bundesmeldegesetz (BMG)
Unterlagen
Unterlagen bei persönlicher Vorsprache:
- Wohnungsgeberbescheinigung
- Gültiges Ausweisdokument zur Identifizierung; (ID-Card, Reisepass)
- bei Kindern unter 16 Jahren: die Abstammungs- oder Geburtsurkunde
- Stammbuch der Familie und Geburtsurkunden von Kindern
Kosten
Die Anmeldung ist gebührenfrei.
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- - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- - Kostenpflichtig
Onlinedienstleistung
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Downloads
Zuständige Einrichtung
- Einwohner- und Standesamt - Einwohneramt
- Einwohneramt Paderborn
- Bahnhofstraße 50 (Ecke Rathenaustraße) EG
- 33102 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Beratungsteam des Einwohneramtes Bahnhofstraße
- Tel: +49 5251 88-11188
- E-Mail: einwohneramt@paderborn.de