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Anmeldung einer Wohnung bei Zuzug aus dem EU-Ausland

Beschreibung

Bei Zuzug nach Paderborn sind Sie grundsätzlich verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen persönlich anzumelden. 

Staatsangehörige der EU, die erstmals nach Deutschland zuziehen, können wegen der Prüfung ihrer Identitätsdokumente nur im Einwohneramt Bahnhofstraße angemeldet werden.

Hierzu müssen Sie persönlich vorstellig werden.

Rechtsgrundlagen

§ 17 und 21 Bundesmeldegesetz (BMG)

Unterlagen

Unterlagen bei persönlicher Vorsprache:

  • Wohnungsgeberbescheinigung
  • Gültiges Ausweisdokument zur Identifizierung; (ID-Card, Reisepass)
  • bei Kindern unter 16 Jahren: die Abstammungs- oder Geburtsurkunde
  • Stammbuch der Familie und Geburtsurkunden von Kindern

Kosten

Die Anmeldung ist gebührenfrei.

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Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen