Abmeldung einer Wohnung (Haupt- oder Nebenwohnung)
Beschreibung
Eine Abmeldung einer Nebenwohnung ist bei der Meldebehörde der Nebenwohnung oder der Hauptwohnung vorzunehmen. Sie können die Abmeldung vorzugsweise direkt unter der Rubrik "Onlinedienstleistung - Abmeldung Nebenwohnung/Abmeldung Ausland" an das Einwohneramt weiterleiten. Die Abmeldebestätigung erhalten Sie im Anschluss daran per E-Mail.
Abmeldung der Nebenwohnung: (Bsp.: Hauptwohnung wird alleinige Wohnung)
- sollte innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug vorgenommen werden.
Abmeldung der Hauptwohnung: (Bsp.: Wegzug ins Ausland)
- kann bereits eine Woche vor dem Auszug vorgenommen werden.
Rechtsgrundlagen
§ 17 und 21 Bundesmeldegesetz (BMG)
Unterlagen
Unterlagen bei persönlicher Vorsprache:
- Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis zur Anschriftenänderung/ID-Karte oder Reisepass)
- Bei Auslandsabmeldungen: Anschrift im Ausland
Unterlagen bei Abmeldung durch eine bevollmächtigte Person:
- Vollmacht
- unterschriebenes Abmeldeformular (Vor- und Nachname)
- Ihre Ausweisdokumente zur Adressänderung
- Ausweisdokument der bevollmächtigten Person
Auslandsabmeldungen können generell auch per Post oder E-Mail erledigt werden, falls die Person sich schon im Ausland befindet. Frühestens jedoch eine Woche vor dem gewünschten Abmledetermin.
Wichtig: Die Mitteilung muss unterschrieben und ein Scan oder Foto des Personalausweises oder Reisepasses des/der Betroffenen Person beigefügt sein.
Diese Aufzählungen erheben keinen Anspruch auf Vollzähligkeit, da wir nicht alle denkbaren Fälle abbilden können.
Noch Fragen? Melden Sie sich gern unter 05251/88-11188 oder einwohneramt@paderborn.de
Kosten
Die Abmeldung ist gebührenfrei.
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- - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- - Kostenpflichtig
Onlinedienstleistung
Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Zuständige Einrichtung
- Einwohner- und Standesamt - Einwohneramt
- Einwohneramt Paderborn
- Bahnhofstraße 50 (Ecke Rathenaustraße) EG
- 33102 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Beratungsteam des Einwohneramtes Bahnhofstraße
- Tel: +49 5251 88-11188
- E-Mail: einwohneramt@paderborn.de
- Beratungsteam des Bürgerservice Schloß Neuhaus
- Tel: +49 5251 88-11188
- E-Mail: einwohneramt@paderborn.de
- Beratungsteam des Bürgerservice Elsen
- Tel: +49 5251 88-11188
- E-Mail: einwohneramt@paderborn.de