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Abmeldung ins Ausland / Abmeldung einer Nebenwohnung

Beschreibung

Wenn Sie ins Ausland ziehen oder eine Nebenwohnung aufgeben, müssen Sie sich bei der zuständigen Meldebehörde abmelden.

Die Abmeldung einer Nebenwohnung kann bei der Meldebehörde der Nebenwohnung oder der Hauptwohnung vorgenommen werden. Diese muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Auszug erfolgen. Bei Wegzug ins Ausland kann die Abmeldung frühestens eine Woche vor dem Auszug vorgenommen werden.

Unter der Rubrik „Onlinedienstleistung“ können Sie die Abmeldung Ihrer Haupt- oder Nebenwohnung online vornehmen. Die Abmeldebestätigung erhalten Sie im Anschluss per E-Mail.

Alternativ können Sie die Abmeldung auch in schriftlicher Form einreichen oder nach Terminvereinbarung persönlich vorsprechen.

Rechtsgrundlagen

§ 17 und 21 Bundesmeldegesetz (BMG)

Unterlagen

Unterlagen bei digitaler Abmeldung über die Onlinediensleistung:

  • gültiges Ausweisdokument
  • bei Auslandsabmeldungen: Anschrift im Ausland

Unterlagen bei persönlicher Vorsprache:

  • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis zur Anschriftenänderung/ ID-Karte oder Reisepass)
  • bei Auslandsabmeldungen: Anschrift im Ausland

Unterlagen bei Abmeldung durch eine bevollmächtigte Person:

  • unterschriebenes Abmeldeformular mit Vollmacht
  • Ausweisdokumente zur Adressänderung
  • Ausweisdokument der bevollmächtigten Person

Unterlagen bei schriftlicher Abmeldung (per Post oder E-Mail):

  • unterschriebenes Abmeldeformular
  • Kopie, Scan oder Foto des Personalausweises oder Reisepasses der betroffenen Person

Die notwendigen Formulare finden Sie unter der Rubrik „Downloads“.

Diese Aufzählungen erheben keinen Anspruch auf Vollzähligkeit, da wir nicht alle denkbaren Fälle abbilden können.
Noch Fragen? Melden Sie sich gern unter 05251/88-11188 oder einwohneramt@paderborn.de

Kosten

Die Abmeldung ist gebührenfrei.

 

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen