Abmeldung ins Ausland / Abmeldung einer Nebenwohnung
Beschreibung
Wenn Sie ins Ausland ziehen oder eine Nebenwohnung aufgeben, müssen Sie sich bei der zuständigen Meldebehörde abmelden.
Die Abmeldung einer Nebenwohnung kann bei der Meldebehörde der Nebenwohnung oder der Hauptwohnung vorgenommen werden. Diese muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Auszug erfolgen. Bei Wegzug ins Ausland kann die Abmeldung frühestens eine Woche vor dem Auszug vorgenommen werden.
Unter der Rubrik „Onlinedienstleistung“ können Sie die Abmeldung Ihrer Haupt- oder Nebenwohnung online vornehmen. Die Abmeldebestätigung erhalten Sie im Anschluss per E-Mail.
Alternativ können Sie die Abmeldung auch in schriftlicher Form einreichen oder nach Terminvereinbarung persönlich vorsprechen.
Rechtsgrundlagen
§ 17 und 21 Bundesmeldegesetz (BMG)
Unterlagen
Unterlagen bei digitaler Abmeldung über die Onlinediensleistung:
- gültiges Ausweisdokument
- bei Auslandsabmeldungen: Anschrift im Ausland
Unterlagen bei persönlicher Vorsprache:
- gültiges Ausweisdokument (Personalausweis zur Anschriftenänderung/ ID-Karte oder Reisepass)
- bei Auslandsabmeldungen: Anschrift im Ausland
Unterlagen bei Abmeldung durch eine bevollmächtigte Person:
- unterschriebenes Abmeldeformular mit Vollmacht
- Ausweisdokumente zur Adressänderung
- Ausweisdokument der bevollmächtigten Person
Unterlagen bei schriftlicher Abmeldung (per Post oder E-Mail):
- unterschriebenes Abmeldeformular
- Kopie, Scan oder Foto des Personalausweises oder Reisepasses der betroffenen Person
Die notwendigen Formulare finden Sie unter der Rubrik „Downloads“.
Diese Aufzählungen erheben keinen Anspruch auf Vollzähligkeit, da wir nicht alle denkbaren Fälle abbilden können.
Noch Fragen? Melden Sie sich gern unter 05251/88-11188 oder einwohneramt@paderborn.de
Kosten
Die Abmeldung ist gebührenfrei.
Icon Legende
- - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- - Kostenpflichtig
Onlinedienstleistung
Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Zuständige Einrichtung
- Einwohner- und Standesamt - Einwohneramt
- Einwohneramt Paderborn
- Bahnhofstraße 50 (Ecke Rathenaustraße) EG
- 33102 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Beratungsteam des Einwohneramtes Bahnhofstraße
- Tel: +49 5251 88-11188
- E-Mail: einwohneramt@paderborn.de
- Beratungsteam des Bürgerservice Schloß Neuhaus
- Tel: +49 5251 88-11188
- E-Mail: einwohneramt@paderborn.de
- Beratungsteam des Bürgerservice Elsen
- Tel: +49 5251 88-11188
- E-Mail: einwohneramt@paderborn.de