Tanzveranstaltungen gewerblicher Art
Beschreibung
Tanzveranstaltungen gewerblicher Art sind nach der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Paderborn beim Amt für Finanzen, Abteilung Steuern, anzumelden.
Wenn Sie eine Tanzveranstaltung anmelden möchten, können Sie das Online Formular unter der Rubrik "Onlinedienstleistung" nutzen.
Bei Fragen können Sie sich gerne an den unter der Rubrik "Zuständige Kontaktpersonen" genannten Ansprechpartner wenden.
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Onlinedienstleistung
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Weiterführende Informationen
Zuständige Einrichtung
- Amt für Finanzen - Abteilung Steuern
- Stadtverwaltung Paderborn
- Bielefelder Straße 3
- 33104 Paderborn