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Ausweisdokumente für Kinder

Beschreibung

Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bisher ausgestellte/verlängerte Kinderreisepässe bleiben bis zum jeweils aufgedruckten Ablaufdatum gültig.

Da Kinder jeden Alters auf Reisen ein Ausweisdokument benötigen, können Erziehungsberechtigte zwischen einem Personalausweis oder Reisepass wählen.
Bitte informieren Sie sich im Vorfeld über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Ziellandes, welches Ausweisdokument Sie für die Einreise mit Ihren Kindern benötigen. (siehe unter dem Punkt "weiterführende Informationen").

Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig und können bei der Meldebehörde der Haupt- oder alleinigen Wohnung beantragt werden.

Dabei muss zumindest ein gesetzlicher Vertreter (Vater oder Mutter/ ggf. Vormund) persönlich und in Begleitung des Kindes im Einwohneramt anwesend sein und die unterschriebene „Erklärung zum Sorgerecht“ vorlegen (siehe unter dem Punkt „Downloads“).  Auf Wunsch schicken wir Ihnen das Formular auch gerne zu.

Besteht eine Vormundschaft, benötigen wir die Bestallungsurkunde des zuständigen Amtsgerichts.

Rechtsgrundlagen

  • § 1 Passgesetz (PassG)
  • § 5 Passgesetz (PassG)

Unterlagen

  • die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde 
  • oder den alten Kinderreisepass (auch wenn das Dokument ungültig ist)
  • gültiges Ausweisdokument des/der anwesenden Sorgeberechtigten
  • die Erklärung zum Sorgerecht
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
    Achtung! Aus IT-Sicherheitsrelevanten Gründen dürfen wir keine Fotos von Datenträgern jeder Art verarbeiten
  • digitale Fotos können uns ausschließlich durch teilnehmende Fotostudios, oder über den Fotoautomaten im Einwohneramt, Bahnhofstr. 50 übermittelt werden

Biometrische Passbilder:
Im Einwohneramt an der Bahnhofstraße 50 können am Selbstbedienungsautomaten digitale Passfotos mit Fingerabdruck und digitaler Unterschrift zur Beantragung von Ausweisdokumenten gemacht werden. Hierbei wird kein Ausdruck erstellt. Die Kosten belaufen sich auf 7,- EUR. Das Foto wird für 7 Tage gespeichert.

Die Anwesenheit des Kindes ist zur Beantragung zwingend erforderlich.

Hinweis: Die Produktionszeit für normale Reisepässe bei der Bundesdruckerei liegt aktuell bei 10 Wochen.

Diese Aufzählungen erheben keinen Anspruch auf Vollzähligkeit, weil wir nicht alle denkbaren Fälle abbilden können. Noch Fragen?
Gern unter 05251/88-11188 oder einwohneramt@paderborn.de

Kosten

Reisepass

  • 37,50 EUR für Personen unter 24 Jahren;

Reisepass als Expresspass: (zusätzlich 32,00 EUR)

  • 69,50 EUR für Personen unter 24 Jahren;

Personalausweis:

  • 22,80 EUR für Personen unter 24 Jahren;

Vorläufiger Personalausweis

  • 10,00 EUR 

Die Änderung aufgrund eines Wohnortwechsels ist gebührenfrei.

Zahlungsweise

Die Gebühr ist bei Antragsstellung in bar, per Kartenzahlung oder kontaktlos zu entrichten.

Bearbeitungsdauer

Die Herstellung des Ausweisdokumentes dauert bei der Bundesdruckerei in Berlin ca. 10 Wochen. Eine gesonderte Benachrichtigung zur Abholung erfolgt nicht.

Hinweise und Besonderheiten

Ausweisdokument des Kindes verloren/wiedergefunden:

Meldungen über Verlust, Diebstahl und Wiederauffindung von Ausweisdokumenten können nur persönlich durch den/die Sorgeberechtigten vorgenommen werden.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen