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Kinderreisepass

Beschreibung

Der Kinderreisepass kann nur persönlich bei der Meldebehörde der Haupt- oder alleinigen Wohnung beantragt werden. Dabei muss zumindest ein gesetzlicher Vertreter (Vater oder Mutter / ggf. Vormund) persönlich und in Begleitung des Kindes im Einwohneramt anwesend sein und die unterschriebene „Erklärung zum Sorgerecht“ vorlegen (siehe „Downloads“). Auf Wunsch schicken wir Ihnen das Formular auch gerne zu.

Besteht eine Vormundschaft, benötigen wir die Bestallungsurkunde des zuständigen Amtsgerichts.

Ab dem 1. Januar 2021 können Kinderreisepässe nur noch mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten ausgestellt werden. Sie können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden, allerdings immer nur für 1 Jahr.

Bisher ausgestellte/verlängerte Kinderreisepässe bleiben bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig.

Rechtsgrundlagen

§§ 1, 5 Paßgesetz (PaßG)

Unterlagen

  • die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde
  • gültiges Ausweisdokument des/der anwesenden Sorgeberechtigten
  • die Erklärung zum Sorgerecht
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
    Achtung! Aus IT-Sicherheitsrelevanten Gründen dürfen wir keine Fotos von Datenträgern jeder Art verarbeiten
  • digitale Fotos können uns ausschließlich durch teilnehmende Fotostudios, oder über den Fotoautomaten im Einwohneramt, Bahnhofstr. 50 übermittelt werden

Biometrische Passbilder: Im Einwohneramt an der Bahnhofstraße 50 können am Selbstbedienungsautomaten digitale Passfotos mit Fingerabdruck und digitaler Unterschrift zur Beantragung von Ausweisdokumenten erstellt werden. Die Kosten belaufen sich auf 7,- EUR.

Verlängerung / Aktualisierung:

Eine Verlängerung des Kinderreisepasses bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ist nur möglich, wenn der alte Pass noch nicht abgelaufen ist. Dazu ist der Kinderreisepass selbstverständlich mitzubringen.

Für die Verlängerung des Kinderreisepasses ist ein aktuelles biometrisches Lichtbild erforderlich. (nicht älter als 6 Monate).
Aus IT-Sicherheitsrelevanten Gründen dürfen wir keine Fotos von Datenträgern jeder Art verarbeiten, digitale Fotos können uns ausschließlich durch teilnehmende Fotostudios übermittelt werden.

Die Anwesenheit des Kindes ist ebenfalls zwingend erforderlich.

Diese Aufzählungen erheben keinen Anspruch auf Vollzähligkeit, weil wir nicht alle denkbaren Fälle abbilden können. Noch Fragen?
Gern unter 05251/88-11188 oder einwohneramt@paderborn.de

Kosten

  • 13,00 EUR für die Ausstellung
  •  6,00 EUR für die Verlängerung/Änderung des Kinderreisepasses


Ausnahme: Die Änderung aufgrund eines Wohnortwechsels ist gebührenfrei.

Zahlungsweise

Die Gebühr ist bei Antragsstellung in bar oder per Kartenzahlung zu entrichten.

Bearbeitungsdauer

sofortige Ausstellung

Hinweise und Besonderheiten

Kinderreisepass verloren / Kinderreisepass wiedergefunden

Meldungen über Verlust, Diebstahl und Wiederauffindung von Kindereisepässen können nur persönlich durch den/die Sorgeberechtigten vorgenommen werden.

Sprung zur Icon Legende. Terminvereinbarung Einwohneramt

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  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
  • - Kostenpflichtig
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Onlinedienstleistung

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  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

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Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

Verwandte Dienstleistungen

Kinderreisepass

Der Kinderreisepass kann nur persönlich bei der Meldebehörde der Haupt- oder alleinigen Wohnung beantragt werden. Dabei muss zumindest ein gesetzlicher Vertreter (Vater oder Mutter / ggf. Vormund) persönlich und in Begleitung des Kindes im Einwohneramt anwesend sein und die unterschriebene „Erklärung zum Sorgerecht“ vorlegen (siehe „Downloads“). Auf Wunsch schicken wir Ihnen das Formular auch gerne zu. Besteht eine Vormundschaft, benötigen wir die Bestallungsurkunde des zuständigen Amtsgerichts. Ab dem 1. Januar 2021 können Kinderreisepässe nur noch mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten ausgestellt werden. Sie können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden, allerdings immer nur für 1 Jahr. Bisher ausgestellte/verlängerte Kinderreisepässe bleiben bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig.

  • die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde
  • gültiges Ausweisdokument des/der anwesenden Sorgeberechtigten
  • die Erklärung zum Sorgerecht
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
    Achtung! Aus IT-Sicherheitsrelevanten Gründen dürfen wir keine Fotos von Datenträgern jeder Art verarbeiten
  • digitale Fotos können uns ausschließlich durch teilnehmende Fotostudios, oder über den Fotoautomaten im Einwohneramt, Bahnhofstr. 50 übermittelt werden
Biometrische Passbilder: Im Einwohneramt an der Bahnhofstraße 50 können am Selbstbedienungsautomaten digitale Passfotos mit Fingerabdruck und digitaler Unterschrift zur Beantragung von Ausweisdokumenten erstellt werden. Die Kosten belaufen sich auf 7,- EUR. Verlängerung / Aktualisierung: Eine Verlängerung des Kinderreisepasses bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ist nur möglich, wenn der alte Pass noch nicht abgelaufen ist. Dazu ist der Kinderreisepass selbstverständlich mitzubringen. Für die Verlängerung des Kinderreisepasses ist ein aktuelles biometrisches Lichtbild erforderlich. (nicht älter als 6 Monate).
Aus IT-Sicherheitsrelevanten Gründen dürfen wir keine Fotos von Datenträgern jeder Art verarbeiten, digitale Fotos können uns ausschließlich durch teilnehmende Fotostudios übermittelt werden. Die Anwesenheit des Kindes ist ebenfalls zwingend erforderlich. Diese Aufzählungen erheben keinen Anspruch auf Vollzähligkeit, weil wir nicht alle denkbaren Fälle abbilden können. Noch Fragen?
Gern unter 05251/88-11188 oder einwohneramt@paderborn.de

Internetseite des Auswärtigen Amtes: Einreisebestimmungen

  • 13,00 EUR für die Ausstellung
  •  6,00 EUR für die Verlängerung/Änderung des Kinderreisepasses

Ausnahme: Die Änderung aufgrund eines Wohnortwechsels ist gebührenfrei.

Zahlungsweise Die Gebühr ist bei Antragsstellung in bar oder per Kartenzahlung zu entrichten.

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Beratungsteam des Einwohneramtes Bahnhofstraße

A2.77

+49 5251 88-11188
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