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Ausnahmegenehmigung (Beschallung öffentlicher Flächen)

Beschreibung

 

Auf öffentlichen Verkehrsflächen sowie auf öffentlichen Anlagen ist der Gebrauch von Tonerzeugungs- und Tonwiedergabegeräten (Musikdarbietungen, Lautsprecheransagen, etc.) verboten, wenn andere hierdurch belästigt werden können.

Unter bestimmten Voraussetzungen können beim Ordnungsamt Ausnahmen von dieser Regelung beantragt werden.

Nutzen Sie hierfür bitte den Antrag unter der Rubrik "Downloads" und reichen Sie den vollständigen Antrag bis spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung beim Ordnungsamt der Stadtverwaltung Paderborn ein.

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Ausnahmegenehmigung (Beschallung öffentlicher Flächen)

  Auf öffentlichen Verkehrsflächen sowie auf öffentlichen Anlagen ist der Gebrauch von Tonerzeugungs- und Tonwiedergabegeräten (Musikdarbietungen, Lautsprecheransagen, etc.) verboten, wenn andere hierdurch belästigt werden können.

Unter bestimmten Voraussetzungen können beim Ordnungsamt Ausnahmen von dieser Regelung beantragt werden. Nutzen Sie hierfür bitte den Antrag unter der Rubrik "Downloads" und reichen Sie den vollständigen Antrag bis spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung beim Ordnungsamt der Stadtverwaltung Paderborn ein.

Musik, Lautsprecheransagen, Straßenmusiker, Volkstrauertag, Lärm, https://mein-digiport.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/21173/show
Amt für öffentliche Ordnung - Allgemeine Gefahrenabwehr
Am Abdinghof 11 33098 Paderborn

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Westhoff

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mario.westhoff@paderborn.de

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