Ausnahmegenehmigung (Beschallung öffentlicher Flächen)
Beschreibung
Auf öffentlichen Verkehrsflächen sowie auf öffentlichen Anlagen ist der Gebrauch von Tonerzeugungs- und Tonwiedergabegeräten (Musikdarbietungen, Lautsprecheransagen, etc.) verboten, wenn andere hierdurch belästigt werden können.
Unter bestimmten Voraussetzungen können beim Ordnungsamt Ausnahmen von dieser Regelung beantragt werden.
Nutzen Sie hierfür bitte den Antrag unter dem Punkt "Onlinedienstleistung" und reichen Sie den vollständigen Antrag bis spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung beim Ordnungsamt der Stadtverwaltung Paderborn ein.
Bitte beachten Sie, dass die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung mit Gebühren verbunden ist.
Für weitere Fragen nutzen Sie gerne den Telefonkontakt unter der Rubrik "Zuständige Kontaktperson".
Icon Legende
- - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- - Kostenpflichtig
Onlinedienstleistung
Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Zuständige Einrichtung
- Amt für öffentliche Ordnung - Allgemeine Gefahrenabwehr
- Stadtverwaltung Paderborn
- Bahnhofstraße 28/30 (ehem. Finanzamt)
- 33102 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Herr Westhoff
- Tel: +49 5251 88-120327
- E-Mail: mario.westhoff@paderborn.de