Anmeldung (weiterführende Schulen)
Beschreibung
Informationen zum Anmeldeverfahren an den weiterführenden Schulen ab der Klasse 5 (Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen der Stadt Paderborn) finden Sie unter der Rubrik "Downloads".
Achtung: Änderungen können sich gegebenfalls kurzfristig aufgrund der dann aktuellen Pandemielage ergeben. Informieren Sie sich auch auf der Homepage der jeweiligen Schule.
Termine:
Alle städtischen weiterführenden Schulen (Hauptschule, Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen) nehmen einheitlich von Montag, 14.02.2022 bis Freitag, 18.02.2022 die Anmeldungen der Schülerinnen und Schüler zu den hinterlegten Zeiten ( Siehe Downloads/Links) entgegen.
Unterlagen
Für die Anmeldung in die Klasse 5 an den weiterführenden Schulen sind folgende Unterlagen mitzubringen:
vorzulegende Dokumente:
- das aktuelle Halbjahreszeugnis (original) der Grundschule mit Schulformempfehlung
- die Kopie desselben Zeugnisses mit Stempel der Grundschule (Die Kopie bekommt Ihr Kind zusammen mit dem Originalzeugnis von der Grundschule ausgehändigt und wird bei der Anmeldung von der weiterführenden Schule einbehalten.)
- das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde des Kindes
- einen Immunitätsnachweis gegen Masern (Impfpass, ärztliche Bestätigung oder eine Bescheinigung der abgebenden Schule, dass ein bereits vorgelegt wurde)
Für die Anmeldung zur Oberstufe an den Gymnasien und Gesamtschulen werden folgende Unterlagen benötigt:
vorzulegende Dokumente:
- das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde des Kindes
- die letzten beiden Zeugnisse
- einen Immunitätsnachweis gegen Masern (Impfpass, ärztliche Bestätigung oder eine Bescheinigung der abgebenden Schule, dass ein bereits vorgelegt wurde)
- Informationsschreiben Anmeldung zur gymnasialen Oberstufe (siehe unter Downloads)
Hinweise und Besonderheiten
Aufnahmeentscheidungen:
Die Aufnahme in eine städtische Schule ist nicht von der Reihenfolge der Anmeldungen innerhalb des genannten Anmeldezeitraums abhängig. Allerdings ist es möglich, dass sich an einzelnen Schulen mehr Schülerinnen und Schüler anmelden, als aufgenommen werden können. Verbindliche Aufnahmeentscheidungen können daher ggf. erst nach Beratung der Anmeldezahlen im Schulausschuss erfolgen. Die aufnehmende Schule wird Ihnen nach endgültigem Abschluss des Anmeldeverfahrens eine Bestätigung über die Aufnahme Ihres Kindes zusenden.
Die Anmeldungen sind an den folgenden städtischen Schulen möglich:
Hauptschulen:
Mastbruchschule, Schatenweg 130, Tel.: 05254/2827, Ganztagsschule
Realschulen:
In der Südstadt, Tel.: 2881578
Lise-Meitner, Lise-Meitner-Str. 1, Tel.: 21980
Schloß Neuhaus, Residenzstr. 2, Tel.: 05251/8811083
Gymnasien:
Goerdeler, Goerdelerstr. 35, Tel.: 8814350
Pelizaeus, Gierswall 2, Tel.: 1549750
Reismann, Reismannweg 2, Tel.: 1549710, Ganztagsschule
Schloß Neuhaus, Im Schlosspark 13, Tel.: 05254/992200
Theodorianum, Kamp 4, Tel.: 1889800
Sprachenfolge beim Theodorianum: verpflichtende Fremdsprache (ab Klasse 5):
Latein zzgl. drei Wochenstunden Englisch
Gesamtschulen:
Gesamtschule Paderborn-Elsen, Am Schlengerbusch 27, Tel.: 05254/97873512, Ganztagsschule
Friedrich-von-Spee-Gesamtschule, Weißdornweg 6, Tel.: 166912, Ganztagsschule
Heinz-Nixdorf-Gesamtschule (ehem. Gesamtschule am Niesenteich), An den Lothewiesen 6 – 8, Tel.: 1549250, Ganztagsschule
Das Reismann-Gymnasium und die Lise-Meitner-Realschule bieten Sportklassen an. Interessierte Eltern erfragen die Termine für den erforderlichen Leistungstest bitte bei der jeweiligen Schule.
Die Realschule und das Gymnasium Schloß Neuhaus bieten eine bilinguale Klasse mit verstärktem Englischunterricht an. Für diese Klassen können sich Schüler/Schülerinnen des 4. Grundschuljahres aus dem gesamten Stadtgebiet anmelden.
Informationen zur Schülerbeförderung
Schulwegticket werden ausgestellt, wenn die Vorgaben der Schülerfahrkostenverordnung erfüllt werden.
Wer bekommt ein Schulwegticket?
Anspruch auf ein Schulwegticket haben Schüler/Schülerinnen, wenn der Schulweg in der einfachen Entfernung in der Sekundarstufe I mehr als 3,5 km bzw. in der Sekundarstufe II mehr als 5,0 km beträgt.
Was ist der Schulweg?
Schulweg im Sinne der Schülerfahrkostenverordnung ist der kürzeste Weg (Fußweg) zwischen der Wohnung des Schülers/der Schülerin und der nächstgelegenen Schule. Der Schulweg beginnt an der Haustür und endet am nächstgelegenen Eingang des Schulgrundstücks.
Was ist die nächstgelegene Schule?
Nächstgelegene Schule ist die Schule der gewählten Schulform (Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule) und des gewählten Schultyps (Sportklassen des Reismann-Gymnasiums und der Lise-Meitner-Realschule sowie die bilingualen Klassen der Realschule Schloß Neuhaus und des Gymnasiums Schloß Neuhaus), die mit dem geringsten Aufwand an Kosten und einem zumutbaren Aufwand an Zeit erreicht werden kann und deren Besuch schulorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen. Schulen mit einem Angebot besonderer Unterrichtsveranstaltungen, das unterschiedliche Angebot der ersten Fremdsprache sowie unterschiedliche Kursangebote in der gymnasialen Oberstufe begründen keinen eigenen Schultyp.
Das vom Schulträger ausgegebene Schulwegticket berechtigt nur zur Fahrt zwischen der Wohnung und der Schule.
Weitere Informationen zur Schülerfahrkostenverordnung erhalten Sie beim Schulverwaltungsamt der Stadt Paderborn (siehe im Bereich "Verwandte Dienstleistungen").
Downloads
Zuständige Einrichtung
- Schulverwaltungs- und Sportamt - Allgemeine Schulverwaltung
- Stadtverwaltung Paderborn
- Am Hoppenhof 33
- 33104 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Frau Bauszus
- Tel: +49 5251 88-11380
- E-Mail: s.bauszus@paderborn.de