Schulen (Betreuungsangebote)
Beschreibung
An allen 20 Grundschulen hat die Stadt Paderborn als Schulträger Offene Ganztagsschulen eingerichtet, die in unterschiedlicher Trägerschaft sind. Träger von Offenen Ganztagsschulen sind die Stadt Paderborn, die Arbeiterwohlfahrt, die Caritas, das Sozialwerk für Bildung und Jugend sowie zahlreiche Elternvereine. Darüber hinaus bieten die meisten Grundschulen zusätzlich eine Halbtagsbetreuung an.
Die OGS möchte die Bildungsqualität und die individuelle Förderung der Kinder verbessern. Mehr Zeit für Kinder bedeutet mehr Zeit zum Lernen, mehr Zeit für musisch-kulturelle Bildung, mehr Zeit für Bewegung, Spiel und Sport. Sie möchte darüber hinaus für die Eltern ein zuverlässiger und qualifizierter Partner für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sein.
Was bedeutet „offene“ Ganztagsschule?
Das Wort „offene“ bedeutet, dass Sie die freie Wahl haben Ihr Kind nach dem Regelunterricht zum Betreuungsangebot der OGS anzumelden. Entscheiden Sie sich für die OGS, bedeutet dies eine Teilnahme Ihres Kindes in der Regel für ein Schuljahr. Ihr Kind nimmt an den Angeboten der OGS an fünf Unterrichtstagen in der Woche, mindestens bis 15.00 Uhr teil.
Was kostet die OGS?
Die OGS ist kostenpflichtig. Der Beitrag ist sozial gestaffelt und richtet sich nach dem Jahresbruttoeinkommen der Eltern oder diesen rechtlich gleichgestellten Personen. Den Jahresbeitrag bzw. den monatlichen Beitrag können Sie der Beitragstabelle unter "Downloads" entnehmen.
Beitragszeitraum ist die Zeit vom 01.08. bis 31.07. des Folgejahres, wobei in allen 12 Monaten ein gleich bleibender Teilbetrag zu zahlen ist. Die Beitragspflicht besteht auch in den Ferienzeiten und wird durch Schließzeiten nicht berührt.
Bekommen die Kinder ein Mittagessen und was kostet das?
Die Teilnahme am Mittagessen ist für alle Kinder der OGS verpflichtend.
Zusätzlich zum Elternbeitrag wird der nachgenannte, ebenfalls einkommensabhängige Verpflegungsbetrag als Jahresbetrag - bezogen auf den Zeitraum 01.08. bis einschließlich 31.07. des Folgejahres - für die mögliche Teilnahme des Kindes am Mittagessen erhoben, wobei auch dieser in (zwölf) gleich hohen monatlichen Teilbeträgen zu leisten ist.
Ferien- und Schließzeiten sowie ein Fernbleiben von den Mahlzeiten entbinden nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des jährlichen Verpflegungsbetrages.
Verpflegungspauschale für Essen in den offenen Ganztagsgrundschulen
Die Preise gelten ab dem 01. August 2022
Das Essensgeld wird zusammen mit dem OGS-Beitrag vom städtischen Jugendamt eingezogen und ist sozial gestaffelt von 49,50 € bis 83,20 €.
Der Jahresbeitrag bzw. der monatliche Beitrag beträgt:
Einkommensstufen | Monatliche Betrag |
| |
bis | 25.000,00 EUR | 49,50 EUR | 594,00 EUR |
bis | 40.000,00 EUR | 52,80 EUR | 633,60 EUR |
bis | 50.000,00 EUR | 62,40 EUR | 748,80 EUR |
bis | 60.000,00 EUR | 67,20 EUR | 806,40 EUR |
bis | 75.000,00 EUR | 78,00 EUR | 936,00 EUR |
über | 75.000,00 EUR | 83,20 EUR | 998,40 EUR |
Anders als beim Elternbeitrag wird auf den zuvor genannten Verpflegungsbetrag keine „Geschwisterermäßigung“ gewährt.
An den offenen Ganztagsschulen Overberg und Karl gelten die vorgenannten Beiträge nicht. An diesen Schulen wird die Mittagsverpflegung nicht durch die Stadt Paderborn, sondern vom jeweiligen Träger organisiert. Bitte erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Schule nach den derzeit geltenden Modalitäten.
Ab dem 01.01.2011 fördert und unterstützt das Bildungspaket Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Zum Bildungspaket gehört u. a. auch der Zuschuss zum Mittagessen.
Werden die Kinder auch in den Ferien und an unterrichtsfreien Tagen betreut?
Grundsätzlich findet die Betreuung auch in den Schulferien, an beweglichen Ferientagen und an sonstigen Schließtagen (z.B. Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer) der Grundschule statt.
Ausnahmen bilden hier die festgelegten Ferienzeiten der offenen Ganztagsschule. Diese betragen mindestens 3 Wochen in den Sommerferien. Evtl. werden weitere Ferienzeiten an einzelnen offenen Ganztagsschulen festgelegt, wenn kein ausreichender Betreuungsbedarf besteht.
Es gibt mittlerweile zwischen vielen offenen Ganztagsschulen Kooperationen. Es ist somit möglich, sein Kind bei vorhandener Notwendigkeit während fast allen Ferienzeiten betreuen zu lassen. Über alle eventuellen Schließzeiten werden die Eltern frühzeitig informiert.
Gibt es auch eine Betreuung nur bis nach der 6. Unterrichtsstunde?
An fast allen Grundschulen wird neben der offenen Ganztagsschule auch eine Halbtagsbetreuung bis nach der 6. Stunde, also bis max. 13.30 Uhr angeboten. Bei dieser Betreuungsform erhalten die Kinder kein Mittagessen und es findet in der Regel keine Hausaufgabenaufsicht statt.
Für die Halbtagsbetreuung ist ein Elternbeitrag direkt an den Träger der Maßnahme zu zahlen.
Nähere Informationen erhalten Sie bei den jeweiligen Grundschulen.
Downloads
Zuständige Einrichtung
- Schulverwaltungs- und Sportamt - Allgemeine Schulverwaltung
- Stadtverwaltung Paderborn
- Am Hoppenhof 33
- 33104 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Frau Kersting
- Tel: +49 5251 88-11866
- Frau Luckey
- Tel: +49 5251 88-14045