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Schulen (Betreuungsangebote)

Beschreibung

Seit der Einführung der offenen Ganztagsschulen durch die Landesregierung zum Schuljahr 2003/2004 hat die Stadt Paderborn ihr Angebot an Betreuungsplätzen für Grundschulkinder stetig ausgeweitet. Im Schuljahr 2015/2016 hält sie an 20 Grundschulen (darunter zwei Schulverbünde) über 2.000 Plätze in der offenen Ganztagsschule bereit. Darüber hinaus bieten die meisten Grundschulen zusätzlich eine Halbtagsbetreuung an.
Der Grundschulverbund Benhausen - Neuenbeken bietet Betreuungsgruppen nach den Modellen „Schule von Acht bis Eins“ und „Dreizehn plus“ an beiden Standorten an.

Was ist die offene Ganztagsschule (OGS) im Primarbereich, sprich Grundschule?

Die OGS möchte die Bildungsqualität und die individuelle Förderung der Kinder verbessern. Mehr Zeit für Kinder bedeutet mehr Zeit zum Lernen, mehr Zeit für musisch-kulturelle Bildung, mehr Zeit für Bewegung, Spiel und Sport. Sie möchte darüber hinaus für die Eltern ein zuverlässiger und qualifizierter Partner für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sein.

Was bedeutet „offene“ Ganztagsschule?

Das Wort „offene“ bedeutet, dass Sie die freie Wahl haben Ihr Kind nach dem Regelunterricht zum Betreuungsangebot der OGS anzumelden. Entscheiden Sie sich für die OGS, bedeutet dies eine Teilnahme Ihres Kindes in der Regel für ein Schuljahr. Ihr Kind nimmt an den Angeboten der OGS an fünf Unterrichtstagen in der Woche, mindestens bis 15.00 Uhr teil.

Was kostet die OGS?

Die OGS ist kostenpflichtig. Der Beitrag ist sozial gestaffelt und richtet sich nach dem Jahresbruttoeinkommen der Eltern oder diesen rechtlich gleichgestellten Personen. Den Jahresbeitrag bzw. den monatlichen Beitrag können Sie der Beitragstabelle unter "Downloads" entnehmen.

Beitragszeitraum ist die Zeit vom 01.08. bis 31.07. des Folgejahres, wobei in allen 12 Monaten ein gleich bleibender Teilbetrag zu zahlen ist. Die Beitragspflicht besteht auch in den Ferienzeiten und wird durch Schließzeiten nicht berührt.

Bekommen die Kinder ein Mittagessen und was kostet das?

Die Teilnahme am Mittagessen ist für alle Kinder der OGS verpflichtend.

Zusätzlich zum Elternbeitrag wird der nachgenannte, ebenfalls einkommensabhängige Verpflegungsbetrag als Jahresbetrag - bezogen auf den Zeitraum 01.08. bis einschließlich 31.07. des Folgejahres - für die mögliche Teilnahme des Kindes am Mittagessen erhoben, wobei auch dieser in (zwölf) gleich hohen monatlichen Teilbeträgen zu leisten ist. 
Ferien- und Schließzeiten sowie ein Fernbleiben von den Mahlzeiten entbinden nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des jährlichen Verpflegungsbetrages.

Verpflegungspauschale für Essen in den offenen Ganztagsgrundschulen

Die Preise gelten ab dem 01. August 2022
Das Essensgeld wird zusammen mit dem OGS-Beitrag vom städtischen Jugendamt eingezogen und ist sozial gestaffelt von 49,50 € bis 83,20 €.

Der Jahresbeitrag bzw. der monatliche Beitrag beträgt:

 

Einkommensstufen

Monatliche Betrag
 (12 Monate)


Jahresbeitrag

bis

25.000,00 EUR

49,50 EUR

594,00 EUR

bis

40.000,00 EUR

52,80 EUR

633,60 EUR

bis

50.000,00 EUR

62,40 EUR

748,80 EUR

bis

60.000,00 EUR

67,20 EUR

806,40 EUR

bis

75.000,00 EUR

78,00 EUR

936,00 EUR

über

75.000,00 EUR

83,20 EUR

998,40 EUR


Anders als beim Elternbeitrag wird auf den zuvor genannten Verpflegungsbetrag keine „Geschwisterermäßigung“ gewährt.

An den offenen Ganztagsschulen Overberg und Karl gelten die vorgenannten Beiträge nicht. An diesen Schulen wird die Mittagsverpflegung nicht durch die Stadt Paderborn, sondern vom jeweiligen Träger organisiert. Bitte erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Schule nach den derzeit geltenden Modalitäten.

Ab dem 01.01.2011 fördert und unterstützt das Bildungspaket Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Zum Bildungspaket gehört u. a. auch der Zuschuss zum Mittagessen.

Werden die Kinder auch in den Ferien und an unterrichtsfreien Tagen betreut?

Grundsätzlich findet die Betreuung auch in den Schulferien, an beweglichen Ferientagen und an sonstigen Schließtagen (z.B. Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer) der Grundschule statt.
Ausnahmen bilden hier die festgelegten Ferienzeiten der offenen Ganztagsschule. Diese betragen mindestens 3 Wochen in den Sommerferien. Evtl. werden weitere Ferienzeiten an einzelnen offenen Ganztagsschulen festgelegt, wenn kein ausreichender Betreuungsbedarf besteht.
Es gibt mittlerweile zwischen vielen offenen Ganztagsschulen Kooperationen. Es ist somit möglich, sein Kind bei vorhandener Notwendigkeit während fast allen Ferienzeiten betreuen zu lassen. Über alle eventuellen Schließzeiten werden die Eltern frühzeitig informiert.

Schule von Acht bis Eins und “Dreizehn Plus“ Betreuung am Schulverbund Benhausen - Neuenbeken

Am Schulverbund Benhausen - Neuenbeken gibt es zurzeit keinen ausreichenden Bedarf für die Einrichtung einer offenen Ganztagsschule.
Es wird im Rahmen der Landesprogramme „Schule von Acht bis Eins“ und „Dreizehn Plus“ für die Schüler/innen eine qualifizierte Betreuung bis 13.30 Uhr bzw. bis 16.00 Uhr angeboten. Die Schüler/innen des Programms „Dreizehn Plus“ haben die Möglichkeit ein warmes Mittagessen einzunehmen.
Die Anmeldung zur Betreuung ist freiwillig, verpflichtet aber in der Regel zur Teilnahme für ein ganzes Schuljahr. Es sind Elternbeiträge und Beiträge für das Mittagessen zu zahlen.

Nähere Informationen erhalten Sie direkt beim Schulverbund.

Gibt es auch eine Betreuung nur bis nach der 6. Unterrichtsstunde?

An vielen Grundschulen gibt es neben der offenen Ganztagsschule auch eine Betreuung bis nach der 6. Stunde, also bis max. 13.30 Uhr. Träger sind entweder Elternvereine oder freie Träger. Die Kinder werden pädagogisch betreut und können unter Aufsicht ihre Hausaufgaben erledigen. Ein Mittagessen wird nicht gereicht.
Auch für diese Betreuungsform ist ein Elternbeitrag zu zahlen.

Nähere Informationen erhalten Sie bei den jeweiligen Grundschulen.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

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