Wohnberechtigungsschein (Wohnungsgröße)
Beschreibung
Die Wohnungsgröße richtet sich nach der Anzahl der Familienmitglieder.
In der Regel ist von folgender Wohnungsgröße auszugehen:
- für einen Alleinstehenden: 50 m² Wohnfläche;
- für jede weitere haushaltsangehörige Person erhöht sich die Wohnfläche um einen Raum oder um 15 m².
Eine Überschreitung der Wohnungsgröße ist bis maximal 5 m² erlaubt.
Junge Eheleute ohne Kind/er erhalten einen Wohnberechtigungsschein über 3 Wohnräume oder 80 m² Wohnfläche.
Alleinerziehenden mit Kind/ern ab dem 6. bis zum 18. Lebensjahr ist ein zusätzlicher Wohnraum oder eine Wohnfläche von 15 m² zuzubilligen.
Ebenfalls ist schwerbehinderten Rollstuhlfahrern oder blinden Personen ein zusätzlicher Wohnraum oder eine Wohnfläche von 15 m² zuzubilligen.
Darüber hinaus ist ein zusätzlicher Wohnraum oder eine zusätzliche Wohnfläche von 15 m² wegen besonderer persönlicher oder beruflicher Bedürfnisse zuzubilligen (Einzelfallprüfung).
Weitere Informationen zur Einkommensermittlung, Wohnungsvermittlung und Beantragung des Wohnberechtigungsscheins finden Sie unter "Verwandte Dienstleistungen".
Rechtsgrundlagen
- Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
Zuständige Einrichtung
- Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen - Wohnungswesen
- Stadtverwaltung Paderborn
- Bahnhofstraße 28/30 (ehem. Finanzamt)
- 33102 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Herr Aplas
- Tel: +49 5251 88-111486
- E-Mail: da.aplas@paderborn.de
- Frau Rose
- Tel: +49 5251 88-11327
- E-Mail: d.rose@paderborn.de