Wohnungsvermittlung
Beschreibung
Mit einem gültigen Wohnberechtigungsschein können Sie sich in der Abteilung Wohnungswesen wohnungssuchend registrieren lassen. Nur dann können wir Sie bei der Vergabe der hier frei gemeldeten Wohnungen berücksichtigen.
Wegen der Vielzahl an Bewerbungen gehen wir bei der Vermittlung nach Dringlichkeit vor. Mit besonders langen Zeiträumen ist bei Alleinstehenden und größeren Haushalten zu rechnen, da hier die Anzahl der Wohnungssuchenden am höchsten ist und nur eine geringe Anzahl kleiner bzw. großer Wohnungen zur Verfügung steht.
Daher sollten Sie sich auch selbst um eine geeignete Wohnung bemühen und Kontakt mit Wohnungseigentümern aufnehmen. Hierbei möchten wir Sie unterstützen. Deshalb haben wir eine Liste der größeren Anbieter von Sozialwohnungen im Stadtgebiet Paderborn zusammengestellt.
Letztlich liegt die Entscheidung über die Vergabe einer Wohnung bei der Vermieterin oder dem Vermieter. Dies gilt auch dann, wenn wir Sie für eine Wohnung vorschlagen. Bis zur erfolgreichen Vermittlung muss daher mit Wartezeiten gerechnet werden.
Unterlagen
- Warteliste Wohnungssuche: Sofern Sie die Vermittlung einer Sozialwohnung wünschen, ist der Antrag vollständig auszufüllen und zu unterschreiben.
Fristen
Bitte reichen sie den Antrag ausgefüllt und unterschrieben persönlich, postalisch oder per E-Mail bei uns ein. Wo Sie uns finden, können Sie unter "Zuständige Einrichtung" und "Zuständige Kontaktpersonen" nachlesen.
Hinweise und Besonderheiten
Die Anzahl der geförderten Wohnungen hat sich von einem Höchststand von fast 6.450 Wohnungen im Jahr 2000 auf 4.453 Wohnungen (Stand 31.12.2022) vermindert. Eine Wohnungsvermittlung kann durch die Stadt Paderborn im Rahmen des Besetzungsrechtes bei Neubauwohnungen (15 bzw. 30 Jahre nach Bezugsfertigkeit) erfolgen. Nach 97 und 77 geförderten Wohnungen im Jahr 2020 und 2021 erfolgten im Jahr 2022 nur noch Bewilligungen für 18 Wohnungen, so dass in diesem Jahr weniger Neubauwohnungen zur Vermittlung zur Verfügung stehen werden. Ebenfalls ist festzustellen, dass zurzeit in den Bestandswohnungen mit Besetzungsrecht auch wenig Kündigungen erfolgen, so dass auch hier weniger Wohnungen als sonst für eine Vermittlung zur Verfügung stehen. Erfreulicherweise haben jedoch die Anfragen für Neubauprojekte zugenommen, so dass für 2023 ein erheblich besseres Förderergebnis als für das Vorjahr erwartet werden kann. Aktuell befinden sich von den 4.453 Wohnungen insgesamt 2.591 Wohnungen in einer zehnjährigen Nachwirkungsfrist, nach deren Ablauf die Wohnung nicht mehr als gefördert gilt. Es ist daher in der Regel leider weiterhin mit langen Wartezeiten bei einer Wohnungsvermittlung zu rechnen.
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- - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- - Kostenpflichtig
Onlinedienstleistung
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Zuständige Einrichtung
- Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen - Wohnungswesen
- Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen
- Bahnhofstraße 28/30 (ehem. Finanzamt)
- 33102 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Herr Aplas
- Tel: +49 5251 88-111486
- E-Mail: da.aplas@paderborn.de
- Frau Rose
- Tel: +49 5251 88-11327
- E-Mail: d.rose@paderborn.de