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Aufenthalt zur beruflichen Aus- und Weiterbildung

Beschreibung

Wichtige Information: Eine persönliche Vorsprache im Ausländeramt der Stadt Paderborn ist ab sofort nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Es gibt eine gesetzliche Verankerung der Möglichkeit zur betrieblichen Aus- und Fortbildung im dualen Bildungssystem der Bundesrepublik. Eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis können Ausländer nach Zustimmung der Bundesanstalt für Arbeit oder durch Rechtsverordnung oder zwischenstaatliche Vereinbarung erhalten.

Rechtsgrundlagen

§ 17 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Weiterführende Informationen

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

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