Wohnung (Nebenwohnung)
Beschreibung
Ab 01.01.2019 wird eine Zweitwohnsitzsteuer durch die Stadt Paderborn erhoben.
Bei Zuzug in eine Nebenwohnung sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei uns anzumelden.
Haben Sie mehrere Wohnungen in Deutschland, so ist die vorwiegend benutzte Wohnung die Hauptwohnung, jede weitere eine Nebenwohnung.
Im Verhinderungsfall können Sie auch eine Vertrauensperson mit der Anmeldung beauftragen.
Bitte beachten Sie die vorzulegenden Unterlagen (s. u.). Eine Anmeldung ist nur mit vollständigen Unterlagen möglich.
Über die Anmeldung der Nebenwohnung informieren wir die Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes.
Es muss immer eine Anmeldung erfolgen, sobald man woanders ein Mietverhältnis eingeht, unabhängig von der Dauer des Aufenthalts und der Größe der Wohnung (Bsp.: Wohnheim, oder WG-Zimmer).
Die Abmeldung können Sie bei der Meldebehörde der Nebenwohnung oder der Hauptwohnung vornehmen. Auch hier beträgt die Frist zwei Wochen.
Die Nebenwohnung kann auch schriftlich abgemeldet werden.
Unterlagen
Statuswechsel:
Bei Ummeldung von Nebenwohnung in Hauptwohnung ist keine Wohnungsgeberbescheinigung notwendig, vorausgesetzt die Adresse bleibt gleich. Ein Ausweisdokument ist vorzulegen.
Anmeldung einer Nebenwohnung:
Unterlagen bei persönlicher Vorsprache:
- gültiges Ausweisdokument
- bei Kindern unter 18 Jahren: Vorhandenes Ausweisdokument und die Geburtsurkunde
- Wohnungsgeberbescheinigung
Unterlagen bei Anmeldung durch eine bevollmächtigte Person:
- Vollmacht
- unterschriebenes Anmeldeformular
- Ausweisdokumente zur Identifizierung
- Ausweisdokument der bevollmächtigten Person
- Wohnungsgeberbescheinigung
Abmeldung einer Nebenwohnung:
Unterlagen bei persönlicher Vorsprache:
- gültiges Ausweisdokument
Das Abmeldeformular erstellen wir anhand Ihrer gespeicherten Daten.
Unterlagen bei Abmeldung durch eine bevollmächtigte Person:
- Vollmacht
- unterschriebenes Abmeldeformular
- Ausweisdokument zur Identifizierung
- Ausweisdokument der bevollmächtigten Person
Unterlagen bei schriftlicher Abmeldung einer Nebenwohnung:
- unterschriebenes Abmeldeformular
- eine Kopie vom Personalausweis/ Reisepass
Downloads
Zuständige Einrichtung
- Einwohner- und Standesamt - Einwohneramt
- Einwohneramt Paderborn
- Bahnhofstraße 50 (Ecke Rathenaustraße) EG
- 33102 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Beratungsteam des Einwohneramtes Bahnhofstraße
- Tel: +49 5251 88-11188
- E-Mail: einwohneramt@paderborn.de
- Beratungsteam des Bürgerservice Schloß Neuhaus
- Tel: +49 5251 88-11188
- E-Mail: einwohneramt@paderborn.de