Geburtsbeurkundungen
Beschreibung
Ein Besuch des Standesamtes ist nur nach individueller Terminreservierung möglich.
Zur Terminvereinbarung gelangen Sie hier.
Bitte beachten Sie ebenfalls die eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit der Standesbeamten montags bis freitags von 08:00 - 10:00 Uhr.
Wird ein Kind innerhalb eines Paderborner Krankenhaus/ Geburtshaus geboren, ergeht von dort innerhalb einer Woche eine schriftliche Geburtsanzeige.
Aus der Geburtsanzeige geht der Geburtsort und die Geburtszeit des Kindes, sowie Auskunft zu den Eltern und welchen Namen das Kind erhalten soll, hervor. Die von den Eltern einzureichenden Unterlagen werden mitgeschickt.
Im Regelfall werden die Unterlagen, sowie die Urkunden nach der Beurkundung zurück an das Krankenhaus/ Geburtshaus geschickt.
Erfolgt die Geburt zu Hause, stellt die Hebamme eine Geburtsbescheinigung aus. Mit der Geburtsbescheinigung muss eine Person, die bei der Geburt zu gegen war, diese persönlich beim Standesamt anzeigen.
Unterlagen
Grundsätzlich erforderlich von beiden Eltern:
- Ausweisdokument oder anerkannte Passersatzpapiere
- Geburtsurkunde (wenn nicht in Paderborn geboren)
- bei verheirateten Eltern: Eheurkunde (bei Eheschließung ab 01.01.2009) bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch (bei Eheschließung bis zum 31.12.2008) -> Unterlagen sind im Original vorzulegen
Die Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe durch Tod oder Scheidung aufgelöst ist.
- bei nicht verheirateten Eltern: Erklärung über die Vaterschaft (falls diese bereits anerkannt wurde), sowie ggf. die beim Jugendamt/ Notar abgegebene Erklärungen über die elterliche Sorge.
Bei einer Hausgeburt ist die Geburtsbescheinigung (Ausgestellt durch einen Arzt/ Hebamme, die bei der Geburt zu gegen war) mitzubringen. Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist. In Fällen, die über diese Auflistung hinausgehen (insb. bei ausländischer Staatsangehörigkeit oder ausländischen Urkunden), wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt.
Kosten
Die Gebühr für eine Urkunde beträgt 12,00 EUR.
Urkunden für die Beantragung von Kindergeld, Elterngeld und für die Krankenkasse (Mutterschaftshilfe) erhalten Sie gebührenfrei.
Zahlungsweisen
- Bar
- Kartenzahlung
Hinweise und Besonderheiten
Umfassende Informationen zum Thema Namensrecht und Namensführung bei Kindern finden Sie unter der Rubrik "Verwandte Dienstleistungen".
Vaterschaftsanerkennung
Der Vater des Kindes kann seine Vaterschaft durch Erklärung anerkennen. Notwendig ist dabei die Zustimmung der Mutter. Anerkennung und Zustimmung müssen öffentlich beurkundet werden. Zuständig dafür sind die Standesbeamten, die Jugendämter, die Amtsgerichte und die Notare. Die Anerkennung der Vaterschaft kann schon vor der Geburt des Kindes erfolgen. In diesem Fall werden bei der Beurkundung der Geburt beide Elternteile in die Urkunden eingetragen. Ist die Vaterschaftsanerkennung noch nicht erfolgt und die Eltern wünschen, dass beide Elternteile in die Urkunden eingetragen werden, kann die Geburtsbeurkundung für einen kurzen Zeitraum zurückgestellt werden, bis die Vaterschaftsanerkennung erfolgt ist.
Fragen zum Sorgerecht
Wenn Sie Fragen zu diesem Bereich haben, wenden Sie sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes. Die Internetseite des Jugendamtes finden Sie unter dem Punkt "Weiterführende Informationen".
Auskünfte zum Elterngeld erhalten Sie bei der Kreisverwaltung Paderborn unter dem Punkt "Weiterführende Informationen".
Weiterführende Informationen
Zuständige Einrichtung
- Einwohner- und Standesamt - Standesamt
- Standesamt Paderborn
- Bahnhofstraße 50 (Ecke Rathenaustraße) 2. OG
- 33102 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Zentrale E-Mail-Adresse Geburten
- Tel: +49 5251 88-13400
- E-Mail: geburten@paderborn.de