Bewirtung mit alkoholischen Getränken
Beschreibung
Werden alkoholische Getränke bei einer Veranstaltung angeboten, ist in der Regel eine Gestattung gemäß des Gaststättengesetzes NW erforderlich.
Bei Fragen zu der Beantragung sowie zu weiteren Regelungen, die ebenfalls zu beachten sind, erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpartner unter dem Punkt "Zuständige Kontaktpersonen".
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Onlinedienstleistung
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Weiterführende Informationen
Zuständige Einrichtung
- Amt für öffentliche Ordnung - Gewerbeangelegenheiten
- Stadtverwaltung Paderborn
- Marienplatz 11a
- 33098 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Frau Rieder
- Tel: +49 5251 88-11302