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Bewirtung mit alkoholischen Getränken

Beschreibung

Werden alkoholische Getränke bei einer Veranstaltung angeboten, ist in der Regel eine Gestattung gemäß des Gaststättengesetzes NW erforderlich.

Bei Fragen zu der Beantragung sowie zu weiteren Regelungen, die ebenfalls zu beachten sind, erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpartner unter dem Punkt "Zuständige Kontaktpersonen".

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Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

  • Frau Rieder
    • Tel: +49 5251 88-11302
    • E-Mail: p.rieder@paderborn.de