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Sterbefallbeurkundung

Beschreibung

Ein Besuch des Standesamtes ist nur nach individueller Terminreservierung möglich. Bitte nutzen Sie dazu die Online-Terminvereinbarung.

Bitte beachten Sie ebenfalls die eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit der Standesbeamten montags bis freitags von 08:00 - 10:00 Uhr.

Tritt ein Sterbefall im Stadtgebiet Paderborn ein, so ist dieser spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt Paderborn anzuzeigen. Im Standesamt wird der Sterbefall beurkundet und die Sterbeurkunden werden ausgestellt.

In der Regel übernimmt der von Ihnen beauftragte Bestatter diese Aufgabe und wickelt die Beurkundung des Sterbefalls mit dem Standesamt ab.
Sie sollten sich daher mit Ihrem Bestatter in Verbindung setzen und die erforderlichen Dokumente erfragen.
Zusätzlich besteht für Sie als Angehörige/r die Möglichkeit, den Sterbefall im Standesamt anzuzeigen.
In diesen Fällen erfragen Sie die erforderlichen Dokumente bitte telefonisch unter der Rufnummer: 05251 - 88 13400 oder per E-mail: sterbefall@paderborn.de beim Standesamt.

Unterlagen

Ist der Sterbefall in einer Einrichtung eingetreten, benötigen Sie von der Einrichtung die Sterbefallanzeige, sowie die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung (nichtvertraulicher Teil: grüner Umschlag; vertraulicher Teil: roter Umschlag).
Ist der Sterbefall zuhause eingetreten benötigen Sie die Todesbescheinigung. Die Person, die zum Standesamt kommt, um den Sterbefall anzuzeigen muss sich durch einen Personalausweis bzw. Reisepass ausweisen können.

Welche weiteren Unterlagen außerdem zum Standesamt mitgebracht werden müssen, richtet sich nach dem Familienstand des Verstorbenen.

  • Familienstand: ledig
    War die Person nie verheiratet (ledig), benötigen Sie die Beurkundung des Sterbefalles eine Geburtsurkunde.
  • Familienstand: verheiratet
    War der/die Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes verheiratet, so ist eine Eheurkunde bzw. eine Familienbuchabschrift vorzulegen. Die Familienbuchabschrift ist maßgeblich wenn die Eheschließung nach dem 01.01.1958 in Deutschland stattgefunden hat, oder ggf. auf Antrag ein Familienbuch (bei Eheschließung im Ausland) angelegt wurde.
  • Familienstand: verwitwet
    Wenn die Person verwitwet war, ist eine Eheurkunde und die Sterbeurkunde vom Ehepartner vorzulegen oder auch eine Eheurkunde mit dem Vermerk über den Tod des Ehepartners bzw. entsprechend eine Familienbuchabschrift, in der der Tod des Ehepartners eingetragen ist.
  • Familienstand: geschieden
    Bei Geschiedenen wird die Eheurkunde mit dem Vermerk über die Scheidung benötigt; sollte der Vermerk in der Eheurkunde nicht eingetragen sein, das rechtskräftige Scheidungsurteil mit der Eheurkunde. Falls die Ehe nach dem 01.01.1958 geschlossen wurde, kann auch eine Familienbuchabschrift mit dem Vermerk über die Scheidung vorgelegt werden.

In Fällen, die über diese Auflistung hinausgehen (insb. bei ausländischer Staatsangehörigkeit oder ausländischen Urkunden), wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt.
Neben den Urkunden über den Familienstand muss bei jedem Sterbefall ein Nachweis des letzten Wohnsitzes der verstorbenen Person vorgelegt werden, z.B. durch den Personalausweis oder eine Meldebescheinigung.

Zusätzlich werden für die Beurkundung auch folgende Angaben über den Verstorbenen benötigt:

  • Beruf
  • Religion
  • Anzahl der Kinder
  • Auskunftsgeber

Kosten

Die erste Urkunde kostet 12,00 EUR, jede weitere 6,00 EUR.

Es gibt gebührenfreie Sterbeurkunden für die Krankenkasse, Rente, ggf. Versorgungsamt, Sozialamt und für das Vormundschaftsgericht. Alle Urkunden, die darüber hinaus ausgestellt werden, sind gebührenpflichtig.

Sollte die Beurkundung wegen fehlender Unterlagen nicht sofort erfolgen können, wird für die Zurückstellung des Sterbefalls eine Gebühr in Höhe von 25,00 EUR erhoben.

Zahlungsweisen

  • Bar
  • Kartenzahlung

Hinweise und Besonderheiten

Sollten Sie feststellen, dass Ihnen Unterlagen für die Sterbefallbeurkundung fehlen, setzen Sie sich bitte mit dem Standesamt in Verbindung.

Hinweise für Bestatter

Gerne können Sie uns die Dokumente zur Beurkundung des Sterbefalls vorab per E-Mail an sterbefall@paderborn.de zu schicken. Wir werden Sie dann unverzüglich kontaktieren um einen Vorsprachetermin zu vereinbaren.

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