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Ausnahmegenehmigung zum Parken und Halten

Beschreibung

Ausnahmegenehmigungen fürs Parken können für besondere individuelle Zwecke beantragt werden.

Ausnahmen

  • von den Park- und Halteverboten
  • von der Parkraumbewirtschaftung
  • zum Befahren der Fußgängerzone außerhalb der Anlieferzeiten
  • z.B. bei Bau- und Umbaumaßnahmen

    Anlieferzeiten sind:
    Mo - Fr: 20:00 - 10:30 Uhr morgens
    Sa:  06:00 - 10:30 morgens
    So:  kein Lieferverkehr

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

Die Beantragung ist ausschließlich online möglich. Für die Onlinebeantragung nutzen Sie bitte unseren Antragsassistenten unter der Rubrik „Onlinedienstleistung“.

Kosten

Im Regelfall wird eine Gebühr zwischen 22,50 EUR und 120,00 EUR pro Genehmigung erhoben.

Zahlungsweise

Nach Erhalt der Genehmigung unter Angabe des Kassenzeichens, durch Überweisung auf ein Konto der Stadt Paderborn:

  • Sparkasse Paderborn-Detmold
    Empfänger: Stadt Paderborn
    IBAN: DE67 4765 0130 0000 0007 78
    BIC: WELADE3LXXX

  • Volksbank Paderborn
    Empfänger: Stadt Paderborn
    IBAN: DE37 4726 0121 8601 9000 00
    BIC: DGPBDE3MXXX

Bearbeitungsdauer

I.d.R. bis zu einer Woche

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen